26 Jahre alt, abzug von meinem hartz 4 Geld weil mein Vater zu viel verdient

  • hallo,


    ich habe das problem das von meinem hartz 4 geld rund 80 euro jeden monat abgezogen wird weil mein vater angeblich zu viel verdient.


    nun kommt das problem hinzu das ich seit meinem 26 lebensjahr auch noch 150€ kostgeld an meinen vater zahlen muss. bis jetzt konnte ich ich kein geld zahlen da ich nur noch 260€ zur verpflegung über habe. nun habe ich schon insgesammt 450€ schulden. ich habe einen wiederspruch beim amt eingelegt und heute den bescheid bekommen das ich doch die nachweise der zahlungen erbringen soll. ich habe natürlich keine nachweise da ich noch nicht bezahlen konnte. wo kein geld ist kann auch nichts bezahlt werden. so habe ich die tante angerufen und sie fragte mich warum ich denn gerade jetzt wo ich 26 geworden bin bezahlen muss? was für eine freche frage ist das eigentlich? es ist doch so das mein vater ab dem 26. lebensjahr nicht mehr für mich aufkommen muss oder?


    kennt jemand einen paragraphen der sowas regelt? es kann ja wohl nicht angehen das die mir 80 euro von meinem geld abziehen und ich von den restlichen 260 muss ich auch noch die 150€ kostgeld für meinen vater bezahlen?


    sie sagte jez ich soll ihr nachweise bringen, ich habe gefragt was für nachweise denn bitte, ja konto auszüge. was soll denn bitte auf den konto auszügen stehen?


    ich bin drauf und dran zum anwalt zu gehen, sowas kann es ja nicht sein... bitte um aufklärung...



    edit: habe denen schon einen schrieb gegeben wo mein vater unterschrieben hat das ich ihm das kostgeld bezahlen muss.


    am ende des gesprächs meinte sie noch das kann nach 'beweiss' eingang noch bis zu 3 monate dauern!? hat die schlecht geschissen oder was

  • Wieso wird dir von deinem ALG2 noch etwas abgezogen weil dein Vater zuviel verdient?Du bist doch auf Grund deines Alters eine eigene BG.Mit deinem Vater bildest du eine HG da er ja wohl anscheinend Einkommen hat.Insofern müßtest du dich nur an der Miete beteiligen die du wiederum von der ARGE bekommst.Ansonsten stehen dir die kompletten Leistungen zu.Was du dann deinem Vater davon als Unterhaltszahlung für dich gibst ist deine Sache und geht das Amt nichts an.

  • mein vater bezahlt keine miete, ist ein abbezahltes eigenheim. die frau meinte ich soll ihr einen mietvertrag vorlegen oder der gleichen... ich denke den werd ich wohl die tage machen müssen. trotzdem möchte ich rückwirkend die 80 euro wieder haben die sie mir abziehen. diese muss ich nähmlich meinem vater im nachhinein geben...


    wenn die mir nich den vollen betrag zahlen (360) und ich meinem vater die 150 nicht blechen kann muss ich ausziehen, dann müssen sie doppelt und dreifach für mich bezahlen... das sind nur probleme für mich und auch für die... das die dat nich checken.


    ich weiss leider nich mit welchen paragraphen ich denen kommen kann damit die mir den vollen betrag zahlen (müssen).

  • Hallo darkX,


    da kommst Du Ihnen am Besten mit § 9 Abs. 5 SGB II.
    Du lebst mit Deinen Eltern somit in einer "Haushaltsgemeinschaft". Die ARGE wird jedoch davon ausgehen, dass Dich Deine Eltern, da sie mehr Einkommen haben als Du, unterstützen. Um dies zu widerrufen musst Du der ARGE eidesstattlich versichern, dass dem nicht so ist.


    Guck mal bitte hier:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html


    und hier:


    http://www.arbeitslosengeld-verstehen.de/haushaltsgemeinschaft.htm


    vG Berthold

  • Hey,


    ich hoffe, dass ich den Thread mal "missbrauchen" darf, da ich auch eine Frage zu dem Thema habe.
    Ich war die Woche das erste Mal beim Leistungszentrum und muss nächste Woche meinen Antrag abgeben (bin 25 und wohne bei den Eltern).



    Beim Gespräch dort fragte man mich, ob ich Miete zahle bzw. einen Mietvertrag mit meinen Eltern habe (ebenfalls Eigenheim wie beim Ersteller hier), oder wie es bei uns gehandhabt wird. Ich hab da spontan geantwortet, dass wir keinen Mietvertrag haben, meine Eltern aber sehr gerne Miete haben würden was natürlich auch verständlich ist. Schließlich verursache ich ja Geld, nur konnte ich bisher von einem 130€ Nebenjob nichts abgeben, da ich pflichtversichert war und somit +/- 0 am Ende des Monat raushatte.
    Und wo nichts ist, kann man natürlich nichts abgeben.
    Sollte mein Antrag also bewilligt werden (und sei es nur die Krankenversicherung) habe ich ja höchstwahrscheinlich keinen allzu hohen Satz - davon noch Miete/Kostgeld oder wie man immer es auch nennen will zu bezahlen und noch selber was übrig zu haben klingt dann ja doch nicht ganz so realistisch.



    Habe ich denn die Möglichkeit Mietgeld zu beantragen, oder wird man mich abwimmeln? Wurde als "mietfreies Wohnen im elterlichen Haushalt" bereits vorgemerkt.
    Habe mal gelesen, dass man so Scherze wie komplett abgetrennte und verschließbare Bereiche/Wohnräume haben muss, damit das überhaupt zulässig ist. Ist natürlich nicht wirklich vorhanden, wenn man seit über 20 Jahren in ein- und demselben Einfamilienhaus lebt und nach wie vor im alten "Kinderzimmer" wohnt.
    Ich möchte natürlich ungern auf etwas verzichten, was mir eventuell zustehen könnte. Dafür sitzt mir die ohnehin kaum vorhandene Kohle dann auch nicht gerade zu locker.

  • Hallo aaf,


    Du hast Anspruch auf € 359 Regelleistung. Da Du selbst etwas dazuverdienst, ergibt sich folgende Rechnung:


    a) € 100 darfst Du bei H4 dazuverdienen.
    b) auf die verbleibenden € 30 erhältst Du einen Freibetarg von 20% also € 6, welche ebenfalls in Deine Kasse fließen.
    c) Die Differenz von € 24 behält die ARGE/Job-Center von Deiner Regelleistung ein.


    Entsprechend müssten Dir auf Deinem kommenden Bescheid € 335 Regelleistung zuerkannt werden. Zusammen mit Deinem Nebenverdienst hast Du also € 441 im Monat zur Verfügung.


    vG Berthold

  • Danke für die Antwort Berthold, ich werd mich dann mal überraschen lassen was am Ende rauskommt bei dem Bescheid.


    Weißt du denn auch wie das mit der Miete aussieht bzw. aussehen könnte? Macht es Sinn über einen Mietvertrag zwischen meinen Eltern und mir nachzudenken, oder sollte ich mich damit anfreunden, dass ich das von dem Regelsatz bezahlen werde und im Moment erstmal nur froh sein sollte nicht mehr jeden Monat mit einem Minus abzuschließen?

  • Hallo.


    Es gibt ja auch Untermiete.
    Auch mündliche Verträge sind gültig, da deine Eltern schon, wie du erwähnt hast Miete von Dir Miete haben möchten und du dich damit einverstanden erklärt hast, ist schon ein Mietvertrag abgeschlossen. Wann habt ihr den Mietvertrag abgeschlossen???:rolleyes:


    Deine Eltern haben dich sicher nach deinem ARGE-Besuch aufgefordert die abgsprochenen Miete zu zahlen oder auszuziehen.;)


    Hier sieht man wieder den üblichen Anfängerfehler voll Vertrauen in die Institutionen des Staates unvorbereitet zur ARGE zu gehen.


    Verhaltensmaßregeln und verständliche Informationen kannst du auch auf meiner im Aufbau befindlichen Website finden. Versuche es einmal.http://www.alg-2.net oder http://www.hartz-4-einfach.de


    Wolfgang

  • Ursprünglich war ausgemacht mit meinen Eltern, dass ich ab meinem 25. Lebensjahr Miete zahlen soll, da ab da an mein Kindergeld ausläuft.
    Schriftlich haben wir sowas nie ausgehandelt, sondern rein mündlich wie du schon geschrieben hast. Ich habe ein klasse Verhältnis zu meinen Eltern und auf sowas wie einen schriftlichen Miet- bzw. Untermietsvertrag sind wir daher nie gekommen.
    Ich weiß, dass ich da bei meinem Besuch vielleicht etwas zu naiv bzw. gutgläubig war. Aber ich war und bin einfach nur froh, dass man mir überhaupt hilft, nachdem meine Ersparnisse immer mehr flöten gegangen sind.



    Habe ich denn aber jetzt im Nachhinein noch die Möglichkeit das mit der Miete irgendwie bei der ARGE zu regeln oder ist der Zug diesbezüglich nun abgefahren? Meine Eltern freuen sich natürlich auch erstmal, dass man mir meine Krankenkasse bezahlt und ich eventuell etwas an Leistungen bekomme - schließlich hatte ich jetzt ein halbes Jahr wirklich gar nichts zum Leben.
    Wird man mich nun abwimmeln bei der ARGE oder muss ich das Ganze irgendwie besonders schilden, weil man es mir sonst nicht abnimmt oder wie verhalte ich mich nun am Besten?
    Sollte ich das eventuell die Woche nochmal erklären, wenn ich meinen Antrag abgebe oder sollte ich erstmal abwarten, ob ich überhaupt was bekomme und mich danach nochmal dort meldne?


    Tut mir Leid für die vielleicht etwas dümmlich oder naiv wirkenden Fragen, aber ich war bisher in meinem Leben immer verschont von solchen Dingen gewesen und plötzlich durch die ganzen Regeln, Pflichten und Auflagen etwas verwirrt und überfordert. Also bitte nicht übelnehmen meine Fragen. ;)

  • Hallo,


    dein Vermögen hättest du bis auf 3900,- € Sparvermögen, plus 750,- € für Anschaffungen, plus Auto im Wert von bis zu 7500,- €, plus 750 mal 26 Euro festangelegt für die Rente, plus Riesterrente, plus selbstbewohntes Haus bis zu 130 qm nicht verbrauchen müssen, wenn du es gehabt hättest und du hättest trotzdem einen Anspruch auf ALG II gehabt. Geh in Bezug auf die Miete zur ARGE und weis darauf hin , das dort wohl ein Mißverständnis vorliegt.


    In meinen Kursen habe ich schon einige Teilnehmer gehabt, die nach diesen Informationen zusammengebrochen sind. Übrigens es gehört zu den wesentlichen Aufgaben der ARGE darüber aufzuklären SGB I § 14 § 15


    Gruß
    Wolfgang

  • Ich hatte mich stets geweigert zur ARGE zu gehen - ich weiß nicht genau, obs der falsche Stolz war oder ich der Meinung war, es irgendwie schon hinzubekommen.
    Ich bin also seit Anfang des Jahres pflichtversichert, habe ein Diesel-Fahrzeug und natürlich sonst ein paar kleine Kosten nebenbei und dabei lediglich einen 130€-Nebenjob. Meine Kohle ist also kontinuierlich abhanden gegangen und da ich erst im Sommer diesen Jahres 25 geworden bin, hatte ich auch keine große Auswahl gehabt. Lediglich jetzt hatte ich es noch 2-3 Monate vor mir hergeschoben, jetzt wo mein Erspartes aber nahezu völlig weg ist, hatte ich keine Möglichkeit mehr, als zur ARGE zu gehen.
    Das ist natürlich einzig und allein meine Schuld, und das ist jetzt einfach mein Pech, dass ich es so lange hab schleifen lassen.



    Meinst du denn, es besteht jetzt die Woche die Möglichkeit bei der ARGE das Thema anzuschneiden, wenn ich meinen Antrag abgebe?
    Kann ich einfach erwähnen, dass meine Eltern seit meinem 25. Lebensjahr von mir Miete verlangen und ich es aber bisher einfach nicht zahlen konnte aus den obengenannten Krankenversicherungsgründen? Oder wird man mir das dort nicht abnehmen bzw. das Wort im Munde rumdrehen? Würde es denn reichen, wenn es seit meinem Geburtstag einen mündlichen Mietvertrag gibt, den man jetzt die Tage schriftlich festhält (ist ja ohnehin erst ab jetzt gültig, da ich erst jetzt zur ARGE gegangen bin), oder wird man mir das nicht abkaufen?
    Ich hatte es eigentlich 1:1 so beim ersten Gespräch, wo ich den Antrag "beantragt" habe, bereits erwähnt. Beiläufig wurde mir dann nur das "mietfreie Wohnen im elterlichen Eigenheim" dazwischengeworfen und das es so jetzt im System vermerkt wurde. So richtig klar ist mir das erst beim Verlassen im Auto gewesen, als ich nochmal alles kurz Revue passieren haben lasse. Es waren eben doch ziemlich viele Informationen auf einmal, die man mir da an die Rübe geklatscht hat und ich hab das alles gar nicht so schnell verarbeiten und hinterfragen können.


    Und es ist ja auch keineswegs so, dass ich einfach Geld abgreifen möchte; meine Eltern möchten ja tatsächlich Miete haben, was ja verständlich ist und ich auch gerne bereit bin zu bezahlen. Ich möchte beim nächsten Mal nur gerne vorbereitet dort erscheinen, damit man mir nicht wieder irgendwas erzählen und diktieren kann, ohne dass ich mich eventuell wehren könnte.

  • Hey,


    ich muss das Thema nochmal hochschieben, weil mir noch was eingefallen zu dem Thema, was ich fragen wollte.
    Bin jetzt in genau derselben Situation wie es ursprünglich beim Threadersteller war.
    Nachdem ich meinen Antrag eingereicht habe, kam nun das Antwortschreiben mit dem Hinweis auf die noch einzureichenden Unterlagen.


    Auch dort wird vermutet, dass mich meine Eltern unterstützen und ich daher die letzten 3 Abrechnungen meines Vaters, sowie den ALG 1 Bescheid meiner Mutter zusammen mit dem aufgesetzten Mietvertrag nachreichen soll.
    Nach einem ziemlich unhöflichen Telefonat mit einer Mitarbeiterin dort, die ziemlich pampig und genervt wirkte, nachdem ich ihr geschildert habe worum es geht, habe ich den Thread hier nochmal durchgelesen.


    Wie verhalte ich mich nun? Nehm ich die fehlenden Unterlagen mit und formulier mir eine eidesstattliche Versicherung nebenbei mit, die ich einreiche? Gebe ich nur die eidesstattliche Versicherung ab und lass die Unterlagen weg, oder wie dreh ich das jetzt am Besten? Will ungern im Nachhinein eins reingewürgt bekommen, weil ich dann womöglich irgendwelche Fristen versäumt hätte und Unterlagen fehlen würden.
    Ich bekomme ja tatsächlich keine Unterstützung von meinen Eltern - was ich ehrlich gesagt auch völlig in Ordnung finde. Allerdings wurden mir im Sommer einmalig 500€ überwiesen, damit ich meine Nachzahlungen für 4 Monate Krankenversicherung bezahlen konnte und nicht genug Geld auf dem Konto hatte. Vor kurzem habe ich nochmal 300€ erhalten, weil ich zum TÜV musste (der im Endeffekt leider 1100€ gekostet hat). Kann man die Überweisungen meiner Eltern an mich als Unterstützung auslegen, oder kann ich das anhand der Rechnungen bzw. Belege für die kompetenten Mitarbeiter dort verständlich rüberbringen?
    Sollte ich in nächster Zeit eine Arbeit finden, muss ich dann irgendwas beachten oder ändert sich was für mich aufgrund der abgegebenen EV im Nachhinein? Generell kommt die EV ja immer bei Zahlungsunfähigkeit zum Tragen, weil man irgendwo Schulden nicht begleichen kann. Bei mir sinds lediglich private Schulden an meine Eltern und weiß daher nicht so wirklich, was alles auf mich zukommt nach Abgabe der EV (abgesehen von der strafbaren Falschaussage - die ja nicht besteht bei mir).



    Bin im Moment etwas verwirrt und soll nächste Woche schon dort aufschlagen und weiß gerade gar nicht, wie ich mich verhalten soll. Sollte ich zu dem Termin dann auch am Besten ein Elternteil mitnehmen, damit es durch eine zweite Schilderung eventuell verständlicher ist?