Hallöchen an alle.
Ich könnte mal wieder Eure Hilfe gebrauchen.
Aufgrund meiner starken sehbehinderung bekomme ich Hartz 4.Jetzt ist es so,das eine Nachbarin mir die 225€ gibt,die sie als Pflegestufe 1 bekommt.Ab und an helfe ich ihr beim Baden,anziehen uä.Hauptsächlich geht das Geld aber für einkäufe drauf.Ihr Anwalt hatte gesagt,das ich das Geld auch ruhig ganz behalten könnte,da es ,auch bei mir,nicht anzurechnen sei.Jetzt hat mir aber das Jobcenter;bis auf 30 Euro Versicherungs Pauschale,das gesammte Geld abgezogen.Sie interessiert es nicht,das ich von dem Geld ja gar nichts habe.Wie sieht das aus,weiß jemand Bescheid darüber,ob das Geld wirklich nicht an zu rechnen ist,und wo so was steht?Vielen Dank schon mal
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Deine Schilderung ist etwas unklar:
Bekommst Du diese € 225 als Entgelt für Deine Dienstleistung gegenüber der Nachbarin, dann ist es anrechenbares Einkommen, wovon Dir allerdings € 125 bleiben müssen und nicht nur € 30.
Musst Du allerdings von diesen € 225 für Deine Nachbarin auch einkaufen, so bliebe nur der Rest als anrechenbares Einkommen.
Vielleicht kannst Du das Ganze noch etwas durchsichtiger darstellen.
vG Berhold
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Sorry,nein,von diesem Geld werden Einkäufe gemacht.Übrig bleibt da nichts.LG
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Dann ist das auch kein Einkommen sondern Nachbarschaftshilfe.
Diesbzüglich darf Dir die ARGE nichts davon als Einkommen anrechnen.Solltest Du diesbezüglich einen Bescheid bekommen haben, unbedingt Widerspruch mit der Begründung einlegen, dass Dir die Nachbarin dieses Geld gibt, um für sie die entsprechenden Besorgungen zu machen. Das Restgeld geht selbstverständlich an die Nachbarin zurück
vG Berthold
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Pflegegeld darf generell nicht angerechnet werden.Ich verstehe nicht ganz wie die ARGE dazu kommt dieses Geld bei dir anzurechnen wenn du es eigentlich für die Besorgungen deiner Nachbarin ausgibst.Deine Nachbarin gibt dir das Geld doch sicher in bar oder überweist sie dir diese Summe?
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Ja,ich bekomme das Geld bar.Ich habe aber auch schon öffter gehört,das die Arge das Geld auch nicht anrechnen darf,wenn es für mich persönlich gewesen wäre.Ich weiß nur nicht,wo das stehen soll.LG
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Prinzipiell hast Du Recht Kitty, wenn es sich um "zweckgebundenes" Pflegegeld handelt, was hier allerdings nicht gegeben ist.
Tippisilv erhält dieses Geld nach dem alten Sozialhilfegesetz, welches zwischenzeitlich durch das SGB XII ersetzt wurde. Leider fanden und finden wir bis dato weder Gesetzestexte noch Urteile, einen solch speziellen Fall betreffend.lG Berthold
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