Hallo liebe Leute,
ich habe so eben meine BK für das Jahr 2009 mit einem Guthaben in Höhe von 301,20 Euro erhalten. Soweit ich aus diesem Forum heraus lesen konnte, muss ich dieses GH bei der ARGE angeben und diese ziehen mir dieses Geld ein. Wie ist es aber, wenn ich alleinerziehend, jetzt mit 2 Kinder, im Jahr 2009 gearbeitet habe und ich von der ARGE nur einen Zuschuss mtl erhalten habe zun meinem Lohn/ Gehalt.
Meine Frage ist nun, dürfen die trotzalledem das komplette GH einbehalten?
Bitte helft mir ....
Lg grini83