Hallo,
ich habe mich gerade eben erst registriert, da ich dringend eine Auskunft benötige. Es ist toll, dass es dieses Forum gibt, es ist beruhigend, wenn man um die Möglichkeit weiß, sich informieren und austauschen zu können.
Nun zu meiner Situation:
Wir sind verheiratet, haben einen 7jährigen Sohn. Wir leben von folgenden Leistungen:
Mein Mann erhält ALG1 1044,-
Kindergeld 184,-
Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz Art. 51 PflegeVG 527,-
Das Pflegegeld erhalte ich bei 100% Schwerbehinderung. Diese Leistung gibt es in dieser Form nur noch sehr selten. Sie steht mir soweit ich informiert bin bis zu meinem Ableben zu.
Nun meine Frage. Mein Mann muss ALG2 beantragen, wenn sich bis Ende November kein Job findet, wovon wohl auszugehen ist. Darf die Arge mein Pflegegeld anrechnen?
Ich wäre sehr dankbar für eine kompetente Antwort, falls möglich mit entsprechender rechtlicher Quelle, damit ich gegebenenfalls bei Antragstellung mit Paragrafen gerüstet bin. Das Problem ist nämlich, dass die meisten Sachbearbeiter diese Leistung gar nicht mehr kennen und das führt unweigerlich zu Streitereien.
LG aus NRW!:)