Anspruch auf irgendwas auch in meinem Fall ?

  • Guten Tag,


    ich werde im November 23 und habe eine eigene Wohnung (41m² - 340,- warm)
    Ich habe noch keine Ausbildung und habe die mittlere Reife als Schulabschluss.
    Grundwehrdienst von 9 Monaten habe ich hinter mir.
    Mein letzter Schulbesuch war 2007 beim OSZ....leider schaffte ich die Fachabitur-Abschlussarbeit nicht
    und habe somit das Fachabitur nicht bestanden.
    Seit 13 Monaten bin ich nun Arbeitnehmer (vollzeit) und bewerbe mich nebenbei natürlich.
    Leider kommen nur absagen und deswegen möchte ich mich weiterbilden....


    Ich möchte auf das Berliner Kolleg gehen und die allgemeine Hochschulreife "nachholen", danach ev studieren.
    Das Abi startet nach den Sommerferien 2011, davor gibt es einen 6 monatigen Vorkurs.
    Dort wird an 4 Tagen in der Woche das Wissen aufgefrischt damit man es beim Start leichter hat.
    Diesen Vorkurs muss ich machen.


    Leider wird man während des 6 monatigen Vorkurses nicht als Schüler eingestuft
    weil man nur max 20std/woche Unterricht (deutsch, mathe, englisch) hat.


    Ich müsste meine jetzige Arbeitsstelle Kündigen und erhalte somit eine Sperre des ALG I für drei Monate, richtig ?
    Desweiteren ist es nicht möglich neben meiner Tätigkeit die Kurse zu besuchen weil meine Arbeitszeit von 12-20:30 Uhr ist.


    Mit meinem Chef habe ich schon gesprochen...er wird mich von sich aus nicht Kündigen.


    Ich muss meine Miete zahlen und Lebensunterhalt brauche ich auch.
    Was für einen Anspruch habe ich in dem Fall ? Habe ich überhaupt einen ?
    Kann ich während der Sperre von ALG I auch ALG II beziehen ?


    Während des Abiturs würde ich elternunabhängiges Bafög bekommen...steht zumindest auf der seite der Schule.
    Kindergeld würde ich sagen ist auch drin !
    Neben der Schule noch einen Mini-Job machen und und und....aber was mache ich in den 6 Monaten vor dem Abitur ?


    Was könnt ihr mir empfehlen ?

  • Wenn du selbst kündigst bekommst du wie du schon dachtest eine Sperre.In dieser Zeit bekommst du auch kein ALG2 sonst bräuchten Sie dir ja das ALG1 auch gar nicht erst sperren.Wenn du nach der Sperrzeit dann Leistungen bekommst mußt du auch dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen wenn du überhaupt etwas erhälst denn du mußt die Kündigung ja erklären und diese Erklärung liest auch das Arbeitsamt.

  • Hallo,


    Alternative: Mach die Z-Prüfung an der Volkshochschule ist hart, weiss ich von meiner Frau aber man kann es wuppen. Wird ne harte Zeit. Kann neben der beruflichen Tätigkeit gemacht werden. 1 Jahr keine Freizeit. Vielleicht unterstützt dein Chef dich dabei.


    Zu den 6 Monaten; ALG II


    Jeder, der gewöhnlich in Deutschland lebt.


    der mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann


    und bedürftig ist, hat Anspruch. Ziel ist natürlich immer das Jemand aus dem Bezug raus fällt. Wenn die 6 Monate nicht von einem anderen Leistungsträger finanziert werden (ALG II ist nachrangig) muss ALG II gezahlt werden. Du musst dich nur dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und dich entsprechend der Eingliederungsvereinbarung verhalten. In der Zeit, in der du keine Arbeit hast, kannst du dich, wie auch jeder Arbeitnehmer weiterbilden.


    Wolfgang


    Gruß
    Wolfgang

  • Hallo,


    die Situation hat sich geändert.
    Ich mache eine verkürzte Ausbildung von 2 statt 3 Jahren bei meinem Chef im Betrieb.
    DIe Ausbildungsvergütung ist leider etwas über 300,-€.


    Was steht mir noch zu um meine Wohnung zu bezahlen ?


    Wohngeld ? Schülebafög ? Ergänzendes Harz IV ? BAB ?


    Danke für eure Hilfe :)