Steuererstattung NACH Alg II Bezug

  • Hallo,


    erstmal die Grundsituation:
    ALg 2 Aufstockung bewilligt bis 31.12
    Abgemeldet zum ALG 2 zum 31.10, weil ab 1 Nov neue Arbeit
    Finanzamt verlangt Steuererklärung 2009 bis 21 Oktober. Bescheid und Rückzahlung gibt es hoffentlich erst ab November.


    Frage nun:
    Die Erstattung erfolgt ja NACH dem ALG 2 Bezug, kann man mir da noch nachträglich noch was anrechnen? Die Erstattung ist von 2009, ich habe allerdings auch komplett 2009 eine Aufstockung erhalten.


    Das während des Bezugs angerechnet wird weiß ich. Nur eben nicht was danach ist.

  • Hallo,


    ALG II wird bekannlich im Vorraus gezahlt.
    ( Ergo anzunehmen, dass auch noch ALG II für den November gezahlt würde, wie wollte sonst ohne Einkommen bis zum 30. Nov. gelebt werden. )


    Es bliebe in so einer Konstellation also wichtig, wann erstes Einkommen oder eine Steuererrückerstattung auf dem Konto eingehen würde.
    Also bliebe zunächst wichtig, für welchen Monat zuletzt ALG II im Vorraus bezahlt wurde und in welchem Monat z.B der 1.Lohn / sonstiger Zufluss in welcher Höhe einginge.


    Leider habe ich keine Ahnung, welche Konsequenzen bei Überschreitung des Ultimos für die Abgabe der Lohnsteuer - Jahresabrechnung anffallen könnten...:confused:



    mfg


    allo

  • Hallo,


    Ärger, Ärger!!!!


    Es gilt das Zuflussprinzip. Steuerstattung einen Tag vor ALG II - Bezug wird dem Vermögen, Freibeträge beachten, sind hoch, zugeschlagen.


    Steuererstattung am ersten Bezugstag wird es als Einkommen betrachtet und voll angerechnet, Freibeträge gering. Sch.....



    Leider:(


    Wolfgang