Hallo,
erstmal die Grundsituation:
ALg 2 Aufstockung bewilligt bis 31.12
Abgemeldet zum ALG 2 zum 31.10, weil ab 1 Nov neue Arbeit
Finanzamt verlangt Steuererklärung 2009 bis 21 Oktober. Bescheid und Rückzahlung gibt es hoffentlich erst ab November.
Frage nun:
Die Erstattung erfolgt ja NACH dem ALG 2 Bezug, kann man mir da noch nachträglich noch was anrechnen? Die Erstattung ist von 2009, ich habe allerdings auch komplett 2009 eine Aufstockung erhalten.
Das während des Bezugs angerechnet wird weiß ich. Nur eben nicht was danach ist.