Maßnahme+Übergangszeit

  • Hallo,


    ich hab da mal eine Frage.


    Und zwar hatte ich von oktober 2009 bis März 2010 eine Maßnahme von der ARGE auf Entgeldvariante,
    ich hatte am Ende irgendwas mit ca. 800,-€ raus. Ich müsste schauen was das genau war.


    Meine Frage dazu: Hätte man da nicht zusätzlich ergänzende Leistungen bekommen müssen?
    (Miete 409,-€ Warm + Strom 50,-€)


    Und dannach war ich ja wieder Hartz IV Empfänger geworden.


    Nur leider hatte ich mich nicht sofort dann gemeldet, da ich dachte die wissen Bescheid und es läuft automatisch dann weiter (mein Fallmanager war ja immernoch zuständig in gewisser Hinsicht)
    Ich hatte dann halt einen Zeitraum von ca. 1 1/2 Monaten kein Hartz 4 bekommen.


    Zitat Sachbearbeiter "Sie bekommen aber erst dann ab heute Geld da sie sich ja bei ihrem Fallmanager früher hätten melden müssen"


    Ich habe aber keinen Termin bekommen für nach der Maßnahme.


    Frage dazu: Hätten sie mir nicht trotzdem das Geld zahlen müssen?



    Allgemein jetz bezogen darauf: Kann ich das Geld mit Wiederspruch wieder bekommen?
    Und auch falls ergänzende Leistungen bezogen werden hätten können dieses auch nachträglich? (dabei weiß ich durch nen Gerichtsurteil wo ich als Zuschauer saß, das das schwieriger wäre)

  • In der Zeit der Maßnahme hättest du schon noch ergänzend Leistungen bekommen müssen.Zumindestens Wohngeld wäre möglich gewesen.Hast du denn bei Beginn dr Maßnahme irgendeinen Bescheid bekommen dann könntest du eine Überprüfung beantragen.Nach der Maßnahme bist du in der Pflicht dich wieder anzumelden bzw. mitzuteilen das eben die Maßnahme beendet ist.Automatisch geht da gar nichts.