Auszug - ALG II gezahlt, aber Miete verweigert

  • Hi,
    ich bin am 1. September von zu Hause ausgezogen und habe am 30. 8 Hartz 4 beantragt.
    Da ich vorher bei meinen ehemaligen Pflegeeltern gewohnt habe, konnte ich ausziehen, da es ja nicht meine Eltern sind und so wurde mein Antrag auf Hartz 4 auch ohne Zustimmung genehmigt.
    Allerdings habe ich die Miete schon am 17. 8 überwiesen und deswegen sagt jetzt die ARGE, dass ich kein Recht auf die Auszahlung der Miete habe, da ich sie überwiesen habe bevor ich bei denen vorgesprochen habe.
    Ist das richtig?
    Ich bin zum Amtsgericht und habe mir nen Schein geholt für die Erstberatung bei einem Anwalt, da ich mittellos bin -.-
    Meint ihr ich bekomm mit nem Einspruch meine Miete?
    Würd mich über ne kleine Info vorab freuen.

  • Nachdem Du am 1.9. den Antrag gestellt hast, hast Du auch erst ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Leistungen. Entsprechend wird man Dir die vorab bezahlte Miete wohl kaum erstatten, es sei denn Du hast Dich schon vor dem Überweisungstermin arbeitsuchend gemeldet und der 1.9. war lediglich der Abgabetermin Deines Antrages.


    lG Berhold

  • Ich war davor schon in meiner alten Stadt arbeitssuchend gemeldet...
    Ich hab die Miete aus meinen Ersparnissen finanziert, die ich für die Wohungseinrichtung und fürs Studium gedacht waren.
    Jetzt nach der Zahlung von Miete, Studiengebühren und Einrichtung habe ich nichts mehr für Bücher und so!

  • Habe mich vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Ich meinte ob Du schon vor dem Tag der Mieteüberweisung bei der zuständigen ARGE wegen Hartz IV vorgesprochen hast, oder erstmals am 30.8.?


    Der Tag, an dem Du erstmals bei der ARGE bzgl. Hartz IV vorgesprochen hast, ist jener, ab dem Du (falls die Voraussetzungen gegeben sind) Anspruch auf Leistungen hast. Alles, was Du vor diesem Tage aus eigenen Mitteln bezahlt hast, wird man Dir nicht erstatten.


    lG Berthold

  • Nachtrag:


    Du schreibst von Ersparnissen, u. A. für die Wohnungseinrichtung.
    Stelle doch einfach Antrag auf eine Erstausstattung der Wohnung. Mach eine Liste mit allem was Du an Möbeln, Küchengeräten und Hausrat brauchst, erkundige Dich in einem Gebrauchtmöbelmarkt, was das kostet und geh damit zur ARGE.