Bitte auf Seite 3 den Abschnitt 4.1.1 lesen, da steht, wie die Summe bereits im Oktober 2008 mehr oder minder geschätzt wurde !!
Und was lese ich da 364 Euro Eckregelsatz! 2008 entschieden!
Da hat man sich aber nicht wirklich am BVG Urteil orientiert !
Ganz klare Missachtung des Urteil vom 9.2.2010!
Zitat:
4.1.1 Die sozialhilferechtlichen Regelsätze, und damit auch der Eckregelsatz für den Haushaltsvorstand bzw. den Alleinstehenden, werden von den Landesregierungen oder von den hierfür zuständigen Landesministerien festgesetzt. Ausgehend vom Eckregelsatz werden, unter Anwendung der in § 3 Abs. 2 und 3 RSV festgelegten prozentualen Relationen, die Regelsätze für sonstige Haushaltsangehörige abgeleitet. Bei Paaren beispielsweise
erhält jeder Partner 90 Prozent des Eckregelsatzes.
Den nachfolgenden Berechnungen liegt das für 2010 geschätzte arithmetische Mittel auf der Basis der in 2008 gültigen Eckregelsätze der Länder zugrunde. Ausgegangen wurde daher von einem durchschnittlichen Regelsatz für 2008 von 349 Euro/Monat für Alleinstehende und von 628 Euro/Monat für Ehepaare.
Sofern keine neue EVS ausgewertet vorliegt, erhöhen sich jeweils zum 1. Juli eines Jahres die Regelsätze um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der Rentenversicherung verändert (vgl. § 4 RSV). Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2009 bzw. 1. Juli 2010 hängt wesentlich von der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter ab. Nach vorläufigen Annahmen des Schätzerkreises der Rentenversicherung ist eine Rentenerhöhung zu diesen Zeitpunkten von rund 2,75 Prozent bzw. 1,80 Prozent zu erwarten. Unter Zugrundelegung dieser Daten ist von einer jahresdurchschnittlichen Regelsatzsteigerung in 2009 von 1,9 Prozent und in 2010 von 2,3 Prozent auszugehen.
Daher wird für 2010 ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 4.368 Euro (364 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 7.860 Euro (655 Euro/Monat) in Ansatz gebracht.
Zitat ende