Anwaltskosten für Unterhaltsberechnung

  • Hallo!
    Ich habe ein Problem/Frage und hoffe, daß ich in diesem Teil des Forums richtig bin. Es geht um Anwaltskosten, die während dem Scheidungsverfahren angefallen sind.
    Für die Scheidung hatte meine erste Anwältin Prozesskostenhilfe beantragt. Im laufe der ersten Wochen, habe ich mich entschlossen den Anwalt zu wechseln. Dafür habe ich von dem neuen Anwalt eine Kostenrechnung wegen Umbeiordnung bekommen. Die Rechnung belief sich auf 416,98 Euro. Diese Rechnung zahle ich zur Zeit noch mit 50,00 Euro monatlich ab.


    Ich lebe zur Zeit von ALG/Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Mein Anwalt hat mir geraten, Unterhaltsansprüche für mich und meine Tochter (10 Jahre) geltend zu machen. Dieser Unterhalt wurde von ihm ausgerechnet und dem Anwalt meines Ex-Mannes mitgeteilt. Der Unterhalt für meine Tochter stand nie zur Debatte, dieser Unterhalt wird nach wie vor jeden Monat pünktlich von meinem Ex-Mann gezahlt. Da dieser aber ein zu geringes Einkommen hat, kann bzw. braucht er für mich keine Zahlungen zu leisten.


    In den vergangenen Monaten hat mir mein Anwalt hin und wieder einen Brief geschickt um zu klären, ob ich Unterhaltsklage einreichen will bzw. ob sich die finanzielle Situation meines Ex- Mannes geändert hat. Ich verneinte dies immer wieder. Nun bat er erneut um eine Besprechung, weil er seine Kosten abrechnen möchte.


    Ich sagte ihm, das die Situation immer noch die gleiche sei und auch nicht sicher gestellt ist, wann sich diese ändert. Ich sagte ihm, er solle dann seine Abrechung fertig machen. Wusste aber eigentlich nicht, was er abrechnen will, da ich ja die Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen habe. Am vergangenen Freitag bekam ich die Rechnung und fiel aus allen Wolken. Es handelt sich um 837,52 Euro.


    Hätte mir mein Anwalt nicht sagen müssen, das ich diese Berechnungen selbst zahlen muß bzw. das sie nicht in die Prozesskostenhilfe fallen?


    Die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:


    Wert: 10.286,16 €
    (Kindesunterhalt monatlich 273,00 € zzgl Ehegattenunterhalt monatlich 584,18 € mithin insgesamt 857,18€ x 12 Monate)


    1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG 683,80 €
    Post-/Telekommunikationskosten 20,00 € plus Steuer = 837,52 €


    Meine Frage ist nun: Ich bekomme den ausgerechneten Unterhalt nicht, meine Tochter bekam ihn ohne Aufforderung.
    Ich weiß wirklich nicht, wie ich diese Rechnung im Moment bezahlen soll. Das Geld reicht im Moment vorn und hinten nicht.
    Die Arge fragt auch ständig, ob mein geschiedener Mann die Unterhaltszahlung aufgenommen hat.


    Im Moment bleiben mir monatlich nach Abzug der Miete 177,00 Euro plus 163,00 Euro Kindesunterhalt plus Kindergeld. Das ist nicht wirklich viel. Ist es möglich einen Zuschuß oder ähnliches von der Arge zu erhalten?


    LG