Hallo! Ich habe da mal eine Frage.
Mein Vater ist Hartz IV Empfänger und bekommt nun ein Erbe von etwa 30.000 Euro von seinem verstorbenen Vater. Er sagt das er nun ein Jahr von dem Geld leben muss (es als Einkommen nehmen muss).
Meine Frage: Was ist mit dem verbliebenen Rest nach dem Jahr? Kann er etwas in die Altersvorsorge investieren? Darf er "nur" das Schonvermögen behalten?
Danke schon mal im vorraus für Antworten!!
-
-
Das von Dir erwähnte Schonvermögen bezieht sich auf jenes Vermögen, welches vor Hartz IV-Antragstellung vorhanden war. Alles was während des Bezuges hinzukommt, ist Einkommen.
Wahrscheinlich hat sich Dein Vater schon kundig gemacht, wenn er sagt, er müsse nun 1 Jahr davon leben. Er wird also 1 Jahr lang keine Leistungen erhalten. Wie er das Geld ausgibt, ist seine Sache, da wird ihm niemand dreinreden.
lG Berthold
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Besondere Härte" bei Vermögensverwertung 2
- scarabäus
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 7,4k
2
-
-
-
-
"Geschontes Sparguthaben" von Unterhaltsverpflichteten 3
- Elfi113
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 7,8k
3
-
-
-
-
> 25 Jahre, wohnhaft bei den Eltern 1
- Uschi013
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7,5k
1
-
-
-
-
1/10 haus geerbt 1
- miranda
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,1k
1
-
-
-
-
15000 Euro Erbschaft
- manu2000
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 4,3k
0
-