Trennung der Mutter Vater Rentner

  • Hallo, meine Mutter möchte sich von meinem Vater trennen. Glaubt das finanziell aber nicht zu schaffen. :(
    Sie verdient etwa 500€, mein Vater bezieht eine Rente von etwa 900€. Gutmütig wie sie ist, will sie ihm nichts "wegnehmen" vielmehr hofft sie mit ihrem Verdienst und evtl eine Unterstützung für Miete o.ä. rundzukommen.
    Ist diese Hoffnung realistisch? Was würde ihr zustehen von Hartz4 oder Sozialhilfe? Ausziehen müssten beide, denn die Wohung hat an die 100m2 und 4 zimmer. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich möchte meiner Mutter so gerne sagen, dass dieses Vorhaben nicht so unmöglich ist wie sie glaubt, und sie auch nicht in den finanziellen Ruin abrutsch, oder meinen Vater dort hinein drängt, wenn er Unterhalt zahlen müsste...
    Vielen Dank!

  • Hallo,
    falls deine Mutter erwerbsfähig und bedürftig ist und sich gewöhnlich in Deutschland aufhält, hat sie einen Anspruch auf 359,- € + angemessenen Miete + Heizung und von Ihrem Nettoeinkommen kann sie 100,- und 20% von der Differenz zwischen 100,- und 500,- €, falls es das Nettoeinkommen ist, behalten, also 20% von 400,- € = 80,- €. Deine Mutter hätte also im Moment 439,- € plus Miete plus Heizung. Regelsatz soll ja demnächst erhöht werden, Vorgeplänkel morgen im Bundestag


    Erwerbsfähigkeit = mindesten 3 Stunden täglich arbeiten können.
    = zwischen 15 und 65 Jahre alt sein.
    Bedürftig = siehe Einkommen, ist gegeben.
    Deutschland ist auch gegeben.
    Deine Mutter wäre ein sogennter Aufstocker.
    Bei Auszug hääte deine Mutter auch einen Anspruch auf Erstausstattung, also alles was sie nicht hat, Möbel, E-Geräte usw.



    Gruss
    Wolfgang


    Informationen kannst du auch auf meiner im Aufbau befindlichen WEBSITE findenhttp://hartz-4-einfach.de

  • Ich bin noch Auszubildende, wohne eigentlich mit meinem Freund zusammen. Offiziell aber noch meinen Eltern gemeldet. Mein Azubigehalt leigt bei etwa 650 euro netto. würde es meiner mutter helfen, wenn sie mich als volljähriges kind mit angibt, oder würde das ihre bezüge nur kürzen?
    vielen dank für die schnelle antwort!

  • hallo, würden diese unterstützungen für meine mutter nur im falle einer scheidung gelten oder auch bei einer "gewöhnlichen trennung"? oft ist es doch so dass man für die parnter "verantwortlich" ist...
    was würde mit meinem vater und den 900 euro rente passieren? muss er sich davon selbst finanzieren?
    gibt es eine möglichkeit wo ich einsehen kann was eine angemessene mietwohnung für beide wäre, also max kosten und quadratmeter?
    Gute Nacht und danke, dass sie mir so qualifiziert helfen. ich bin zur zeit wirklich in der not, weil ich meinen eltern einfahc helfen möchte. vielen dank!!!

  • Hallo,


    auch bei gewöhnlicher Trennung. Dein Vater könnte noch Wohngeld beantragen.


    Falls Du Familien mit Kindern oder Alleinerziehnde kennst, es gibt die Möglichkeit Bekleidungsgeld für Kinder zu beantragen. Für Fragen stehe ich zur Verfügung, auch für die Antragstellung. E-Mail:[email protected]. Ich verweise aber zuerst auf meine Website http://hartz-4-einfach.de oderhttp://alg-2.net


    Gruß
    Wolfgang

  • Wo soll denn das Bekleidungsgeld beantragt werden?Soweit ich es weiß gibt es diese Möglichkeit doch schon lange nicht mehr.
    Die Mutter sollte zunächst in der ARGE die Größe und Höhe der Wohnungskosten erfragen da dies überall etwas anders ist.Dann sucht sie sich eine Wohnung und stellt einen Antrag auf ALG2 Leistungen als Aufstockung.Bei ihrem Verdienst wird sie etwas erhalten.Unterhalt wird der Vater auf Grund der geringen Rente nicht zahlen müssen da ihm ja der Selbstbehalt bleiben muß.Er könnte Wohngeld beantragen.Du selbst solltest wenn möglich nicht bei deiner Mutter mit einziehen da dein Einkommen plus Kindergeld deiner Mutter zugerechnet wird und sich dadurch ihr Anspruch verringert oder ganz entfällt.Deiner Mutter müßten sogar Erstausstatungsleistungen zustehen da sie ja nicht die geamte Wohnungseinrichtung bei der Trennung mitnehmen kann.

  • Hallo Kitty,


    bei der ARGE muß beantragt werden.


    Ich habe eine Gruppe von bisher 7 Personen, die mit mir Bekleidungsgeld für Kinder beantragen wollen. In meiner Infoveranstaltung in der nächsten Woche werde ich versuchen weitere Personen zu aktivieren.


    Wichtig ist das Urteil aus Lüneburg. Die Argumentation ist interessant und das eine Anordnungsverfügung erlassen worden ist. Es ist also noch möglich, wenn sich der Richter deines Sozialgerichtes den Argumenten der Richter in Lüneburg anschließt.


    Der bisher gewählte Argumentationsansatz, wie er auch im BSG Urteil vom März 2010 zur Ablehnung führte, wird in dem Lüneburger Urteil nur am Rande angesprochen. Das Wesentliche im Lüneburger Urteil ist die Ungleichbehandlung.


    Gruß
    Wolfgang


    Wer etwas tut kann nur gewinnen, wer nichts tut hat schon verloren.