Steht mir eine Wohnung Erstausstattung zuu ?

  • Hallo ,


    Ich (18) und mein Sohn (8Mon) ziehen(Umzugsgrund: Ausbildung, Betreuungsmöglichkeiten) um ! Wohnung angemessen, Kaution wird übernommen. Sooo wohne zurzeit aber noch bei meiner Mutter ... Habe also nur Bett usw und der kleine eben auch! Jetzt komme ich zu meiner Frage ... Steht mit eine Wohnungs Erstausstattung zu ? Und welcher Betrag ? ( Mir fehlt alles : von Waschmaschine bis Klobürste ).. Oder soll ich mir gleich einen Anwalt nehmen ????


    VIELEN DANK MELDISUE

  • Hallo,


    Natürlich hast du einen Anspruch.


    Alles aufschreiben was du brauchst, auch fürs Kind Kinderwagen, Wickeltisch usw. ,vergiss den Kleinkram nicht, wie Geschirr, Bettwäsche, Gardienen und und und.


    Tipp: Nichts in die Wohnung stellen bevor der Antrag durch ist, eventuell kommt der Aussendienst und alles was schon in der Wohnung ist wird gestrichen, auch wenn es noch nicht bezahlt ist oder dir nicht gehört. Er will wahrscheinlich auch in die Wohnung deiner Mutter. Deine Mutter hat das Hausrecht und laut GG gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung, sie kann also den Zutritt verweigern, ohne dass es für dich Konsequenzen haben darf. Sippenhaft ist neuerdings in Deutschland verboten, seit 1945, auch wenn einige Mitarbeiter der ARGE andere Meinung sind.


    Weiter Informationen findest du auch bei MAMA2010 in meiner Antwort.



    Viel Glück


    Wolfgang

  • Fürs Kind habe ich schon eine Erstaustattung erhalten ! Aber ich denke die werden mir die Wohnungs Erstaustattung als Darlehen anbieten .. Sollte einer Alleinerziehenden Mutter ohne einkommen nicht die Einrichtung bezahlt werden ?

  • Hallo,


    geh nicht auf ein Darlehen ein, der Gesetzgeber schreibt vor, das Erstausstattung als Zuschuss geleistet werden muss!!


    Die meisten Mitarbeiter sind sehr entgegenkommend, falls nicht schreib an meine E-Mail-Adresse[email protected] und ich werde dir helfen, hab eine Menge Urteile gesammelt. Aber du musst es erst selbst versuchen.


    Wolfgang