mit kind zuhause, jedoch unbefristeter arbeitsvertrag

  • hallo,


    hab folgendes Problem:


    Ich bin verheiratet und habe einen 1 jährigen Sohn, Elterngeld ist ausgelaufen.
    da ich keinen Krippenplatz für meinen kleinen habe bin ich zu hause bei meinem kind.
    ich habe jedoch einen unbefristeten arbeitsvertrag und stehe somit dem arbeitsmarkt nichnt zur verfügung,
    da wir ein haus geerbt haben und nun eine menge schulden abzahlen müssen reicht das geld m moment nicht ganz aus.
    mein Mann verdient zwar 2300 brutto.


    gibt es für mich ne chance alg zu beziehen? nur solange bis ich meinen kleinen in ner kita unterbringen kann versteht sich. sobald es geht werd ich wieder vollzeit arbeiten.


    danke

  • Hallo,


    ich steig nicht ganz durch. Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Dann hast Du Einkommen, oder? Jeder kann ALG II beziehen und wenn er zu wenig Einkommen hat als Aufstocker. Man muss aber mehr Daten über eure Situation haben.
    Wie hoch ist das gesamte Einkommen incl. Kindergeld, Renten usw. Wie hoch sind die Belastungen. Welche Sätze zahlt die ARGE für euren Wohnort für Miete und Heizung. Wie hoch sind die Kosten für die Arbeit: Fahrten zur Arbeit, hier zusätzlich: Wird das Fahrzeug hauptsächlich für die Arbeit genutzt?; Arbeitsgeräte und -kleidung, KFZ-Versicherung. Falls du nicht hier darüber schreiben möchtest, kannst du dich auch direkt an mich wenden.[email protected] ist meine E-Mail-Adresse.
    Zumindestens kannst Du Wohngeld beantragen, dass steht auch Hauseigentümer zu.



    Gruß


    Wolfgang

  • Bei dem Einkommen und einer Personenanzahl von drei werden sie Haus hin oder her weder Wohngeld noch ALG bekommen.Wenn dein Arbeitgeber dich noch nicht gekündigt hat und du weiterhin bei ihm angemeldet bist bekommst du auch keine Leistungen da du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Kindergeldzuschlag könnte möglich sein wenn dafür nicht das Einkommen zu hoch ist.

  • Hallo dukaddl und Kitty,


    das muss erst einmal geprüft werden.
    Bruttoeinkommen - Lohnsteuer - Sozialabgaben = Netto
    Netto - Kosten der Arbeit
    besonders interessant ist das Auto, wenn man über 400,- € verdient und man
    nutzt das Auto über 50 %(Fahrtenbuch) für die Arbeit, so kannst man alle Kosten des Autos, in dem Abrechnungszeitraum in dem sie anfallen, absetzen z.B. Reparaturen, Verschleiß, wie da sind Reifen, Scheibenwischer usw., Treibstoff, Oel. Für Privatfahrten must man dann pro km 0,10 € anrechnen lassen.


    Also es müsste erst einmal genau berechnet werden. Hallo Kitty du bist wieder ganz schön fleißig. Ich suche noch jemanden der mein Buch "Alg II einfach" korrigiert, wenn du interesse hast melde dich unter meiner E-Mail-Adresse[email protected]


    Gruß


    Wolfgang