Nachfolgende Frage wurde bereits einmal gestellt, jedoch ohne zufrieden stellende Antwort. Kann jemand mehr dazu sagen?
Hallo,
folgender Tatbestand:
geschieden, 4 Kinder, alleinerziehend bekommt kein Hartz 4, da der Vater der Kinder für diese Sparbücher angelegt hat mit teilweise Beträgen von deutlich über 5.000 €.
Das Problem ist nur: Weder die Kinder, noch die Alleinerziehende haben Zugriff auf diese Sparbücher. Dieser wird verwehrt vom Vater. Trotzdem werden diese angerechnet.
Was kann man da machen? Die Not der Frau ist wirklich extrem.
Vielen Dank für Eure Mühen!
HallGall