Sparbücher Hartz 4 bzw. Wohngeld

  • Nachfolgende Frage wurde bereits einmal gestellt, jedoch ohne zufrieden stellende Antwort. Kann jemand mehr dazu sagen?


    Hallo,
    folgender Tatbestand:
    geschieden, 4 Kinder, alleinerziehend bekommt kein Hartz 4, da der Vater der Kinder für diese Sparbücher angelegt hat mit teilweise Beträgen von deutlich über 5.000 €.
    Das Problem ist nur: Weder die Kinder, noch die Alleinerziehende haben Zugriff auf diese Sparbücher. Dieser wird verwehrt vom Vater. Trotzdem werden diese angerechnet.
    Was kann man da machen? Die Not der Frau ist wirklich extrem.


    Vielen Dank für Eure Mühen!


    HallGall

  • Hallo,
    laufen die Sparbücher auf die Namen der Kinder, so kann der Erziehungsberechtigte auch ohne Sparbücher an die Einlagen er muss sich direkt an das Kreditinstitut wenden. Am besten die Sparbücher auflösen, da diese Abhanden gekommen sind und auf ein neues einzahlen
    Kinder haben einen Freibetrag von 3100,- €, mehr braucht also nicht vom Vermögen verbraucht werden.


    Gruß


    Wolfgang

  • Ganz so einfach ist das nicht weil der Vater sicher die Sparbücher zwar auf den Namen seiner KInder angelegt hat aber durchaus die Berechtigung besitzt das Geld bis zu einem bestimmten Alter festzulegen und gleichzeitig die Auszahlung Personenabhängig zu machen.Ich denke genau das ist jetzt für die Mutter das Problem weil die Kinder mehr Vermögen haben als sie dürfen.Da wird ihr nur der Weg zu einem Anwalt bleiben wenn mit dem Vater auf normalen Weg nicht zu reden ist.

  • Hallo,


    ich hab auch einmal ein Zugriff sicheres Sparkonto für meine Nichte anzulegen. Ging nicht die Mutter, Erzioehungsberechtigte hätte laut Auskunft der Post und meiner Sparkasse trotzdem Zugriff gehabt. Probieren geht über studieren, ich hoffe für hallgall, das du Kitty, diesmal kein Recht hast.


    Gruss


    Wolfgang

  • Ich habe keine Ahnung ob es da verschiedene Möglichkeiten gibt so das eben auch die Mutter auf das Geld zugreifen kann.In diesen speziellen Fall hier kann ich das auch nachvollziehen.Allerdings ist es doch so wenn ich Geld sparen möchte für meine KInder oder Enkel dann soll dieses Geld welches ja in dem Moment von mir persönlich stammt auch den Kinder irgendwann zugute kommen und nicht von der Mutter oder dem Vater verprasst werden.Dazu denke ich gibt es doch bei den Banken derartige Möglichkeiten.Kommt sicher darauf an wie der Vater das Geld festgelegt hat.Kann ja sein das er als Verfügungsberechtigter eingetragen ist und eben das jeweilige Kind und ob dann die Mutter Zugriff hat weiß ich nicht.So genau kenne ich mich im Bankwesen nicht aus.Wäre aber mal interessant zu wissen.