Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier und ziemlich . Habe schon viel in diesem Forum und auch in anderen Foren gelesen, aber leider keine neueren Gerichtsurteile zu meinem Fall gefunden. Daher hoffe ich, das ihr mir ein paar Fragen beantworten könnt. Also, hier meine Fragen:
1. Ich ziehe zum 01. Nov. mit meinem Kind in eine größere Wohnung. Die Zusicherung der Arge liegt vor. Die Wohnung wird ohne Malerarbeiten vermietet. Dies ist aber leider nicht im Mietvertrag festgehalten. Ich habe aber eine Bescheinigung des Vermieters. Die Bescheinigung habe ich zusammen mit meinem Antrag auf Malerarbeiten bei der Arge abgegeben. Dieser wurde leider nach 3 Wochen und nochmaliger Erinnerung abgelehnt. Daraufhin habe ich am 19.09. Widerspruch eingelegt und mich auf § 23 Absatz 3 Punkt 1 berufen und einige Gerichtsurteile mit angeführt. Wie wir ja alle wissen , wird sich die Arge mit der Bearbeitung Zeit lassen. Da mir aber die Zeit wegläuft, bin ich am überlegen ein Darlehen (unter Vorbehalt???) für Renovierungskosten zu beantragen. Was meint Ihr dazu? Habe ich überhaupt Chancen auf eine Übernahme der Renovierungskosten?
2. Der Bescheidbrief für die neue Wohnung liegt vor. Die Arge hat 8% von meiner Regelleistung und 8% von der Regelleistung meines Kindes (48,80 €) für Stromkosten abgezogen. Ist das wirklich richtig?? Da ich in den letzten Jahren deutlich weniger an Strom bezahlt habe.
Bitte helft mir!