ALG II für Sohn

  • Ich weiß nicht mehr weiter.


    Ende Februar hat mein Sohn ( u 25 mit abgeschlossener Berufsausbildung, wohnt mit mir (Mutter) zusammen und wir bilden somit eine Bedarfsgemeinschaft) einen Antrag auf ALG II gestellt.


    Anfangs wurden ihm die Leistungen versagt, da ich nicht bereit war ebenso einen ALG II Antrag auszufüllen. Der Widerspruch ist durchgegangen und ich musste somit also nur noch meiner Mitwirkungspflicht nachgehen.


    Das habe ich immer wieder getan, immer wieder wurden neue Nachweise gefordert, wieder aktuelle Kontoauszüge usw.


    Bis heute hat mein Sohn noch keine Hilfe bekommen (ich selbst beziehe seit Juli 670 Euro ALG I). Jetzt hat man mir sogar auf den AB gesprochen, von wegen ich soll da persönlich antanzen und nochmal Nachweise bringen (Kontoauszüge September, Rentenbescheid und Meldebescheinigung). Weshalb sagt man mir denn nicht gleich welche Unterlagen alles gefordert werden.


    Mitlerweile bin ich wirklich nervlich am Ende und fühle mich total schikaniert.


    Hat mir jemand einen Rat was ich tun soll?

  • Hallo,
    ich bin selbst ein Betroffener und kann nachfühlen wie es Dir geht.
    Aber es nützt nichts den Kopf in den Sand zu setzen.


    Gehe zum Amt, frage was Sie von Dir erwarten, und lege das vor, was Du vorlegen sollst und kannst.
    Es ist eine miese Situation aber, es geht sich um den Lebensunterhalt der vom Amt sichergestellt werden soll. Das Geld wird erst ab dem Datum der Antragstellung gewährt


    Man hat Rechte, aber auch Pflichten. Das heißt vorzulegen der Belege die das Amt benötigt.
    Bei Problemen wende Dich bitte an eine Verbraucherberatung oder einer sozialen Einrichtung. ( VDK, Caritas usw. )


    MfG

  • hallo mani, danke zunächst für deine Antwort.


    ich kann die Unterlagen gar nicht so schnell besorgen. Am Montag hätte ich schon einen Termin beim ALG II. Das wurde mir wie gesagt heute auf AB gesprochen. Peinlich genug, dass meine Mitbewohnerin (WG) das mitbekommen hat.


    Um meine Situation nochmal etwas näher zu bringen: ich fange schon an zu zittern, wenn ich den Briefkasten leeren muss. (ich muss nebenher noch selbst um einen Job schauen und Widerspruch gegen den Schwerbehindertenausweis meines Sohnes einlegen und Widerspruch wegen Ablehnung Kindergeld für ihn und ihn zum Arbeitsamt begleiten und ihn zu Vorstellungsgesprächen fahren und und und....)


    Ich habe keine Kraft mehr und möchte nicht persönlich dort erscheinen, weil ich befürchte, dass das mündliche nun wieder keine Beweiskraft hat. Bin ich überhaupt verpflichtet dort persönlich zu erscheinen, obwohl ich nicht Antragsteller bin und nur Mitwirkungspflicht habe?


    Hat noch jemand eine Idee für mich?

  • Wie kann man sich denn seit Februar so hinhalten lassen. Wenn das noch länger dauert, dann mußte eh alles vorlegen, da dann dein ALG I auslaufen wird, nehme ich an. Nehmt die aktuellen Bescheide, legt diese vor. Wenn Ihr eh eine BG bildet, dann ist des doch besser, wenn alles seinen Gang geht. Man kann doch nicht von den 670 Euronen alles löhnen, leben zu zweit usw...*denk. bekommst Du noch andere Gelder für deinen Sohn, da ich was von Schwerbehindertenausweis laß ? Und wieso WG? Und warum Ablehnung Kindergeld?
    Kläre uns doch Bitte etwas mehr auf, vl. können wir Dir/Euch dann etwas besser helfen.

  • hallo Bine,
    ...
    'Antwort z.T. gelöscht, weil ich hier nicht lang und breit jedem (in der Öffentlichkeit) meine persönlichen Dinge offenbaren möchte, die hier eh nichts zu Sache tun.
    .......


    aber das alles tut doch nichts zur Sache. Es geht mir nur darum, was ich tun kann um dieser ewigen Schikane seit Februar zu entkommen und ich möchte auf keinen Fall dort persönliche erscheinen müssen.

  • Um da endlich "Klar Schiff" zu bekommen, solltest in sauren Apfel beissen und hingehen, nimm jemanden mit, wenn Du dich alleine nicht in der Lage fühlst. Man weis nie, für was dieser Mensch noch notwendig ist. Wenn Du niemanden haben solltest, dann erkundige Dich mal bei der Caritas, in BW war die eigentlich immer sehr hilfsbereit.
    Öhm, wieso ist dein ALG I denn gekürzt? Das KG deines Sohnes hat doch mit deinem Anspruch nix zu tun, soweit ich weis.
    Was ich ander ganzen Sache aber jedoch nicht verstehe. Wieso hast denn nicht DU den ALG II Antrag gestellt, wenn er sowieso mit dir zusammen wohnt und Ihr (wie du schreibst) eine BG bildet? Dann stehst du ja eh mit im Bescheid.

  • Na wenn du den Vorschlag mit dem Termin und der Caritas nicht als HIlfe ansiehst, dann frage ich mich was für Vorschläge du erwartest. Hmz. Du wirst dort wohl persönlich aufschlagen müssen, um dem ganzen ein Ende zu machen.

  • his_mum Wenn ich deine Beiträge hier so lese denke ich das du gar nicht richtig weißt was du eigentlich willst.Ich verstehe echt dein Problem nicht.Dein Sohn ist unter 25 und lebt mit dir zusammen also bildet ihr eine BG in der du natürlich deine Einkommen offen legen mußt da du für deinen Sohn noch aufkommen müßtest.Was hast du denn zu verbergen?Wenn du nur so wenig ALG1 erhälst dann stellt sich mir die Frage wovon ihr eigentlich lebt.Davon ist es doch unmöglich alles im Monat zu begleichen.Im Grunde genommen hättest du schon längst einen ALG2 Antrag stellen müssen.Selbstverständlich hast du eine Mitwirkpflicht und mußt alle Unterlagen vorlegen.Soviel ist das auch nicht was die in der ARGE zu dem Antrag sehen wollen.Also stelle alle Unterlagen zusammen und dann ab damit zum Amt und lass den Antrag bearbeiten damit dein Sohn auch mal etwas Geld bekommt.Begreife ich nicht wie man da so lange wartet.

  • Also ich versteh euch auch nicht mehr. Hab ich mich so missverständlich ausgedrückt? Dann tut das mir natürlich leid.
    Also nochmal wir warten schon seit Ende Februar, dass sein Antrag auf ALG II bearbeitet wird. Ich habe alle Unterlagen die bisher verlangt wurden offen gelegt und sogar Kopien gemacht von meinen Kontoauszügen. Das Amt zögert die ganze Bearbeitung jedoch immer wieder hinaus (seit Februar), und verlangt immer wieder neue Kontoauszüge (diesmal von September) und Nachweise, die noch fehlen würden. Ich hätte erwartet, dass man mir gleich im Februar mitteilt, welche Unterlagen sie von mir wollen und Basta! Ich bin mittlerweile verschuldet, das ist ja klar!


    Ich hätte halt gerne einen Tipp gehabt, was ich tun kann, damit der Antrag endlich bearbeitet wird. Bisher habe ich ja immer neue Nachweise schicken müssen und das kann ja nicht so weitergehen bis das Jahr rum ist.
    Außerdem kann ich so kurzfristig keine Begleitung organisieren, auch nicht über Caritas, also meine Frage...muss ich da wirklich hin? Dass ich die neuen geforderten Nachweise auch wieder senden muss ist klar.
    Kitty , du begreifst nicht wieso man so lange wartet? Weil ich nach jedem Schreiben dachte, jetzt wird es bearbeitet und nicht weiß, was ich außer warten tun kann. Deshalb ja auch mein Hilferuf hier.
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    Zusatz: unter http://www.sozialleistungen.in…ohn-unter-25-a-11928.html kann man auch meinen Beitrag von damals nachlesen.

  • Zitat:
    [..]Ich hätte halt gerne einen Tipp gehabt, was ich tun kann, damit der Antrag endlich bearbeitet wird.[..]


    Du wirst dort persönlich erscheinen müssen. Vorallem Klartext mit der SB reden und nicht ohne irgendetwas aus der Türe, Notfalls den Vorgesetzten verlangen und/oder Vorschuß. Denn Anspruch werden Ihr bestimmt haben. Nur SO wird diese Warterei ein Ende haben. Wenn du niemand organisieren kannst, dann nimm deine Mitbewohnerin mit. Oder Du mußt da ebend allein durch. Gib Dir einen Ruck und los gehts. Immerhin möchtet Ihr ja etwas, was Euch zusteht.

  • Wenn Ihr schon seit Februar auf die Bearbeitung wartet wird eine Untätigkeitsklage fällig sein.


    Die Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn der Leistungsträger untätig bleibt oder nur sehr zögerlich reagiert. Der Leistungsträger ist verpflichtet, Anträge schriftlich innerhalb angemessener Frist zu beabeiten.

  • Dieses Formular würde ich an Deiner Stelle nicht nutzen. Es ist nicht sicher genug und DU hast keinerlei Nachweis, das Du eine Beschwerde eingereicht hast. Es ist auch nicht für solche Dinge vorgesehen. Würde Dir ein Einschreiben empfehlen. Man kann es nicht verstehen, warum Du einem Gespräch mit dem Amt aus dem Wege gehen möchtest, was vieles Klären und auch beschleunigen würde?!

  • Dieses Formular würde ich an Deiner Stelle nicht nutzen. Es ist nicht sicher genug und DU hast keinerlei Nachweis, das Du eine Beschwerde eingereicht hast. Es ist auch nicht für solche Dinge vorgesehen. Würde Dir ein Einschreiben empfehlen. Man kann es nicht verstehen, warum Du einem Gespräch mit dem Amt aus dem Wege gehen möchtest, was vieles Klären und auch beschleunigen würde?!


    weil ich den Herrn kenne, der mich da antanzen lässt. habe beim ersten Widerspruch schon mal über ihn beschwert, dass er mich grundlos ins Amt zitiert und unkompetent ist.


    Ich habs jetzt einfach mal abgeschickt. Wenn nichts passiert muss ich eine Adresse ausfindig machen an die ich mein Einschreiben senden kann.


    Ich hab wirklich schon zu lange gewartet, da habt ihr Recht.

  • Hallo mum,


    alles allein machen ist zu viel Stress. Wir Hartzis haben eine gute Rechtsschutzversicherung, nämlich ALG II. Mein Tipp geh zum Amtsgericht beantrage einen Beratungsschein, nimm deine Unterlagen mit, kostet übrigens nichts. Dann zum kompetenten Anwalt, erfährste eventuell bei der Anwaltskammer oder durch Freunde. Beim Anwalt must du vielleicht 10,- € bis 20,- € bezahlen, darf er verlangen aber nicht mehr. Es gibt Windhunde, die dich in die Pfanne hauen wollen, deshalb auch Anwaltskammer, die meisten sind aber in Ordnung. Der Anwalt wird für dich dann Prozesskostenhilfe (er sagt meist PKH) beantragen, damit du keine Kosten hat. Schilder deinen Fall und überlass ihm den Stress.


    Viel Glück


    Wolfgang


    P.S.
    Einfach dargestellte Informationenund Hilfen kannst du auch auf meiner Website finden. Sie befindet sich erst im Aufbau, aber ich habe schon viele Informationen untergebracht.http://hartz-4-einfach.de oderhttp://alg-2.net

  • Abschließend kann ich folgende Info geben:
    Von einer Besserung nach der Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich nichts gemerkt. Es wurden immer wieder neue Nachweise gefordert. Das ganze hat bei uns nun von Antragsstellung (Ende Februar) bis jetzt (Mitte Dezember) gedauert. Hartz IV hat mein Sohn in dem Sinne nicht bekommen, sondern letztendlich einen Mietzuschuss.


    Wir haben beide inzwischen nun einen Job bekommen. Ich kann jeden verstehen der mit den Nerven am Ende ist, wenn er einen Hartz IV Antrag stellt.


    Für das kommende Jahr wünsche ich Euch vorallem ganz viel Zuversicht und Gesundheit.


    his_mum