Ich bin im Besitz einer Rechtsschutzversicherung.
Durch den Erhallt von ALG 2 ist es nur unter sehr starken Einschränkungen möglich den jeweiligen Beitrag zu erbringen.
Nun möchte ich wissen ob es notwendig die Rechtsschutzversicherung aufrecht zu erhalten.
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Unbedingt brauchen tust du eine solche Versicherung nicht aber in manchen Fällen hilft sie schon weiter.Wenn du dir derzeit die Beträge nicht leisten kannst dann müßtest du sie erstmal kündigen oder du versucht einen geringeren Betrag zu vereinbaren.Hast du denn schon mal mit deiner Versicherung gesprochen?
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Hallo...
ich habe heute die Berechnung für das nächste Jahr bekommen. Bei dem Schreiben ist die Versicherung mir soweit entgegen gekommen, dass ich wenn ich selbst zahle mindest für ein viertel Jahr (47,56 €) zahlen muss.
Bei einer monatlichen Zahlung kann der Vertrag gültig bleiben, wenn ich eine Einzugsermächtigung gebe.
Die Versicherung ist die AdvoCard. Kannst du mir eine Versicherung nennen, die eine monatliche Eigenzahlung ermöglicht.Gruß Knut
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Warum machst du dann keine Einzugsermächtigung, wenn dadurch der Vertrag bestehen bleiben kann? Ansonsten lege Dir doch 2 Monate den Betrag weg und zahle dann im 3. Monat den 1/4 Jahresbetrag. Kommt doch fast aufs selbe.
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Eigentlich kannst du bei jeder versicherung auch monatlich deine Beiträge entrichten.Wenn die Advokat es nun per Einzug möchte sollte das doch auch kein Problem sein.Ob du es nun einzahlst oder die das abbuchen kommt doch auf selbe raus.Die Beiträge sind doch sehr günstig.
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Ich bedanke mich für die Antworten.
:):):) -
Hallo,
als ALG II - Bezieher hast du 1. Anspruch auf einen Beratungsschein für Rechtsberatung, gibt es beim Amtsgericht, ist kostenlos, eventuell nimmt der Anwalt 10,- € für die Beratung. 2. kann der Gewählte Anwalt oder du selbst auch Prozesskostenhilfe beantragen, ist auch kostenlos.
Zu was brauchen wir noch eine Rechtsschutzversicherung, wir sind doch Mitglieder der Hartz IV - Gemeinde.
Sinnvoller ist eine Haftpflichtversicherung.Wolfgang
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Ich hatte meine RS Versicherung damals für ein Jahr Beitragsfrei stellen lassen. Dann hast Du zwar kein Versicherungsschutz brauchst aber keine Beiträge bezahlen. Nach einem Jahr läuft sie ganz normal weiter. Und solange Du Arbeitslos bist kannst Du ja das was kurse2007 geschrieben hat in Anspruch nehmen.
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