Eigene Wohnung unter 25

  • Hallo alle zusammen,


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, Ich werde allein irgendwie nicht damit fertitg. Erstmal vorweg meine Mutter bekommt Hartz 4 und ich gehe Arbeiten leider nur ein Teilzeitjob. Von dem Geld ist es unmöglich sich eine eigene Wohnung zu leisten.


    Das zusammenleben mit meiner Mutter ist einfach unerträglich geworden, sie ist sehr launisch schmeißt mich auch oft raus, wenn sie mal wieder ihre Launen hat, klaut mir mein Geld usw.... ich halt das einfach nicht mehr aus bei ihr, bei jeder kleinihkeit macht sie mich runter und beschimpft mich.


    Jetz möchte ich gerne ausziehen von zuhause habe auch schon mit unserer Sachbearbeiterin gesprochen die sgate mir nur unter 25 kann ich das vergesseen und das es ja so schlimm mit meiner Mutter nicht sein kann. Desweiteren hat sie mich auch zur Wohngeldstelle geschikct, um einen Mietzuschuss zubeantragen, was ich auch getan habe nur leider ohne erfolg. Die lieben Menschen von der Wohngeldstelle haben mich wieder an meine liebe Sachbearbeterin verwiesen.


    Jetz weiß ich nicht an wen ich mich noch wenden kann. Habe von einer Freundin gehört ich muss meine Wohnsituation schriftlich erklären, um dann die Erlaubnis zu bekommen ausziehen zu düfen. Brauche ich da auch beweise ? oder glauben die mir das ? Meine Mutter wird es nie zugeben, dass es mit uns so schlecht läuft.


    ich bin wirklich verzweifelt =(


    Danke schon mal im Vorraus

  • Bei einem Teilzeitjob ist sicher der Verdienst auch nnicht so hoch!? Du bildest mit Deiner Mutter eine BG!!! also hast Du auch einen Anspruch auf Leistungen aus Hartz 4. Sicher fällt die geringer aus weil der Job angerechnet wird aber besser als garnichts. Das mit dem Ausziehen ist in der Tat ein Problem. Die Arge spart Gelder wo sie nur kann. Teilweise geschieht das mit Einhergehen von "Rechtsbeugung"!
    Lass Dich nicht entmutigen! Dranbleiben und immer wieder hin zur Arge, auch Antrag auf Aufstockung stellen, falls noch nicht geschehen.

  • Ich denke mal, durch deinen TZ Job wirst du zur WG Stelle geschickt worden sein. Du fällst aus der BG, sogar mit TZ Job. In Deinem Fall müßtest Du WG bekommen und mußt deiner Mutter deinen Mietanteil geben. Sie wiederum bekommt nun nur noch für sich die Miete und den Anteil der Miete. Solltest DU einen Ablehnungsbescheid von der WG Stelle erhalten haben, solltest Du schnellstmöglich deinen eigenen H4 Antrag stellen, bezüglich Aufstockung.

  • Jacky88 ,
    bekommst Du vom Amt schon eine Leistung/ Aufstockung? Wenn ja, versuche es mal mit einer für Hartz´ler kostenfreien Rechtsberatung.


    Lt. Grundgesetz hat jeder Bürger der "BUNTEN REPUBLIK DEUTSCHELAND" das Recht auf freie Wahl seines Wohn- bzw. Aufenthaltsortes! Das wird vielfach von den Behörden ignoriert weil die sich dann immer auf das SGB Berufen. Die ignorieren einfach das ein Gesetz, wie auch das SGB, nicht gegen das Grundgesetz verstoßen darf. Mich wundert sowiso schon das unser Bundesverfassungsgericht- eigendlich müsste es Bundesgrundgesetzgericht heissen- das SGB noch nicht als Verfassungswidrig erklärt hat. OHHH ich vergaß wir habenja keine Verfassung!! Warum wohl?? Na klar! Weil sich ein Grundgesetz von denen in Berlin beliebig ändern lässt! Eine Verfassungsänderung bedarf einer Volksabstimmung! Aber die wollen ja das Volk nicht fragen - fürchten die um ihre Posten???????

  • Mich würde Dein Alter interessieren!
    Unter 25???
    Könnte 17 sein!!!



    Aus neuerdings eigener Erfahrung...aber als Mutter eines 17jährigen "Kindes"....darf ich bitte skeptisch sein.


    Natürlich gibt es schwierige Fälle....in denen es für das Kind besser ist aus der Gemeinschaft auszuziehen..aber wenn es Problematiken gibt--mit diesen trifftigen Gründen...dann kann das Jugendamt in Kenntnis gesetzt werden.


    Zur zeit besteht eine hohe Flutration von Jugendlichen, die eine eigene Wohnung beziehen wollen...aber aus Gründen,,,nun denn..ich nenne es Laune, Rebellion und pubertären Aufstand.
    Sind wir doch in Zeiten angelangt, in der unsere Kinder...mehr und mehr von Internet und Medien erzogen werden,
    Sie lesen über ihre Rechte im Internet und fordern.
    Längst hat jeder 2te Mobiles telefon, Intrernet..Tv im Zimmer


    Meine Meinúng...die Jugend von heute besitzt weniger Hemmschwellen..was Alkoholmissbrauch und sexuelle Erfahrung angeht...Verlieren zunehemnd aber an Feinmotorik.und REspekt
    Nein, ich bin nicht verklemmt......stets versuche ich mit Regeln, Werte und wenn Nötig..Konsequenzen zu erziehen.


    Mein Kind versucht jetzt auch ...den "vermeintlich" einfacheren Weg zu gehen. Ist zu seinem Vater,,,der stets nie Unterhalt bezahlte..niemals ein Fußballspiel sah......niemals Inetresse an seinem Kind zeigte..
    aber auch hier...Nein, ich habe nicht schlecht über aseinen Vater gesprochen..niemals...aus Überzeugung..seiner Entwicklung damit einen Gefallen zu tun.
    Nun denn, jetzt ist er dort und eienrseits ist es fpr mich in Ordnung,,,weil er so, seinen Vater kennenlernt,


    Andererseits kann es nicht sein, dass Kinder ..entscheiden ....nur weil sie keine Lust mehr auf Regeln haben--dei Autorität der Eltern ..der Erziehenden zu umgehen oder zu untergraben.
    Bei unter 18jährigen.....MUSS dann der Erziehungsberechtigte...die trotzdem Verantwortung übernehmen...Schulden, Anzeigen..u.s.w
    Ich bin immer arbeiten gegangen und habe stets versucht den Spagat ...Zeit für Kind ,,Vorbild --indem ich zeige, dass man stets eien Aufgabe braucht ..einer Regelmäßigkeit nachgeht.
    Zum Glück kann ich arbeiten gehen...sogar mehr als einen JOb...nach Burnout fragt da auch keiner...nun denn.


    Schockiert sehe ich im Internet...Foren, in denen größtenteils Jugendliche sind, die sich über Einnahmen erkundigen..die Nettogehälter ihrer >ELtern angeben.


    Vielleicht sollte man Kindern der heutigen weniger an materiellen Gütern bereitstellen..die wissen es ohnehin nicht zu schätzen und lernen somit auch nicht, dass man hart für etwas arbeiten muss.


    Sorry´Jacky...ich bin jetzt nicht wirklich auf Deinen´Eintrag / Frage eingegangen .....
    aber das musste auch mal von der Anderen Seite mal sein
    Ich wünsche Dir, falls die Situation tatsächlich so ist, dass Deine ´Mutter Dir Geld stiehlt ..u.s.w dasss Du Deinen Weg machst und vor allem..es bei Deinem Kind besser machst



    !außerdem...wurde mein >Kind auch gefragt, weshalb es Zuhause wegmöchte, und daruf hätte er nicht geantwortet..sagte die Dame vom Jugendamt.
    Die , vom J.Amt wissen, dass nicht jeder Fall ein dringender ist.


    werde mich evtl. nach dem Termin nochmals melden,.
    Ich werde heute eienn Termin wahrnehmen...auf dem Jugendamt, mit meinem Kind.....
    und kann vielleicht später einen Erfahrungsbericht schreiben, der sogar Dir behilflich sein kann

  • Hallo,
    geh zum Amtsgericht, hole dir einen Beratungsschein, geh zum Anwalt. Wenn das Verhältnis zerüttet ist kannst du aus ziehen, wird für die ARGE tuer, deshalb die Ablehnung. Du hast bei Auszug, mit Einwilligung der ARGE, Anspruch auf volle Regelleistung, Übernahme der Umzugskosten, eventuell 50,- € je Helfer, Erstausstattung, Miete und Heizung, deshalb die Verweigerung, also lass dir von einem Fachanwalt helfen. Frag bei der Anwaltskammer nach. Bei Fragen schau auch unter Begriffserklärungenhttp://hartz-4-einfach nach.


    Viel Glück


    Wolfgang.


    P.S. Ich bin zu spät ausgezogen. Mein Therapeut freut sich.