Ich bin eine EU-Bürgerin und habe hier in D 8 Monaten vollzeitig gearbeitet (hier wohne ich seit 1,5 Jahren mit meinem Lebensgefährte (Deutscher), der noch Student ist). Außerdem habe ich seit einem Jahr eine Aushilfestelle auf 400 € Basis. Davor habe ich meinem Praktikum absolviert und meine Bachelorarbeit geschrieben.
Ich wurde allerdings leider zum 15.08.10 von meiner Arbeitsstelle gekündigt und habe nur meine Aushilfestelle. Meine Krankenversicherung bezahle ich jetzt selbst. Als Arbeistlose habe ich mich rechtzeitig gemeldet, obwohl das mir nichts bringt.
Bei der Ausländeramt wurde mir gesagt, dass ich keine Freizügsbescheinung bekommen kann, was mir ein bisshen bewundert. Ich habe mich nicht selbst gekündigt, Arbeitsvertrag hatte ich urprünglich bis zum 31.11.10. Da ich diese Freizügsbescheinung nicht bekommen kann, laut Jobcenter besteht mir auch kein Anpruch auf Arbeitslosengeld II. Ich wurde sogar kein Termin für Beratung für Arbeitssuche habe, dass ich schnellmöglichst wieder Arbeit finden konnte. Das ist mir allerdings am wichtigsten. Hartz IV ist nicht mein Ding, nur übergangsweise wäre das gut.
Bei dem ersten Termin beim Arbeitsamt wurde mir gesagt, dass Beratung wurde ich bekommen, sowie möglicherweise aus Hilfe beim Deutschlernen. Jetzt beim Jobcenter haben die das nicht mehr bestätigt. Abitur/Ausbildung/Bachelor of Arts habe ich absolviert, habe dann sonst qualifizierung als Arbeitnehmer in meinem Bereich.Arbeitssuche in D ist ja leider nicht einfach..
Ist das richtig, dass ich kein Recht für Freizügsbescheinung habe sowie mir besteht kein Anpruch für Hartz IV?