Wieviel ALG bekomme ich?

  • hallo zusammen!!


    Ich werde ab dem 01.01.´11 arbeitslos !
    Ich bin Teilzeitkraft und verdiene laut Vertrag 600€ monatlich. Habe aber jeden Monat mehr verdient . Musste immer einspringen wenn Kollegen krank waren oder auch als Urlaubsvertretung etc. !
    So, meine Frage wäre....
    Errechnet das Amt einen Durchschnitt oder zählen für die nur die 600 €?? :confused:


    Danke schon mal ... :)

  • Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor der Entstehung des Anspruchs.


    Bei der Bemessung wird nur das arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt berücksichtigt.


    Teilzeitbeschäftigung
    Haben Sie nach einem zusammenhängenden Zeitraum von 6 Beschäftigungsmonaten innerhalb der letzten 3 ½ Jahre vor der Entstehung des Anspruches Ihre Arbeitszeit nicht nur vorübergehend durch Teilzeitvereinbarung um mindestens 5 Stunden vermindert und hat die verbliebene Arbeitszeit weniger als 80 Prozent der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten betragen, bleibt der Zeitraum mit der verminderten Arbeitszeit bei der Bildung des Bemessungszeitraumes außer Betracht. Es wird in der Regel auf das Arbeitsentgelt davor (mit der höheren Arbeitszeit) zurückgegriffen. Es muss aber ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Kalendertagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb der gegebenenfalls erweiterten 2-Jahresfrist vor Anspruchsbeginn gebildet werden können. Anderenfalls ist eine fiktive Bemessung heranzuziehen (siehe Höhe der Leistung; Nummer 7, Kein Bemessungszeitraum).


    Härteregelung
    Haben Sie im Durchschnitt der letzten zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ein höheres Arbeitsentgelt erzielt als im letzten Jahr, so kann bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes der Bemessungszeitraum auf zwei Jahre erweitert werden. Das nach der Vergleichsberechnung höhere Bemessungsentgelt ist dann maßgebend.
    Die Agentur für Arbeit kann aber meistens nicht wissen, dass der Verdienst früher deutlich höher war. Deshalb müssen Arbeitslose die Berechnung aus einem längeren Zeitraum selbst verlangen und die erforderlichen Unterlagen (Bescheinigung des Arbeitgebers, Lohnabrechnungen) vorlegen.


    Vorbezug von Arbeitslosengeld
    Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des aktuellen Anspruchs (in der Regel erster Tag der Arbeitslosigkeit) bereits Arbeitslosengeld nach einem höheren Bemessungsentgelt bezogen, wird dieses auch der Bemessung Ihres jetzigen Anspruchs zu Grunde gelegt.


    Zeitliche Einschränkungen
    Die Höhe des Arbeitslosengeldes verringert sich, wenn Sie nicht mehr bereit oder in der Lage sind, die Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, die Sie im Bemessungszeitraum geleistet haben (zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes oder wegen Minderung Ihres Leistungsvermögens).


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25690/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Hoehe/Bemessung/Bemessung-Nav.html#d1.1