Hallo ich weiblich (28) mit zwei Kindern 3 und 1 jahr möchte gerne mit meiner besten freundin eine Wg gründen.sie hat auch ein kind von 5 jahren..
nun meine frage ob wir beiden unseren ganzen lebensunterhalt behalten oder wird das wie bei einer bedarftsgemeinschaft gerechnet???
und wird uns dann spätestens auch nach einem Jahr unterstellt wir hätte eine eheähnliche gemeinschaft???
und wie wird das dann mit der kaltmiete,den betriebskosten und den heizkosten gerechnet und wie groß darf dann die wohnung sein???
würde mich über sehr viele antworten freuen