9 Kilometer in Eis und Schnee zur Geisterstunde... darf die ARGE das verlangen?

  • Guten Tag, vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen: Ich habe von der ARGE ein Stellenangebot in einer Zeitarbeitsfirma erhalten. Arbeiten soll ich dort für ein Call Center. War zum Vorstellungsgespräch, allerdings sind die Arbeitszeiten dort so, dass die Spätschicht erst 24.00 Uhr endet. - Ich besitze kein Auto, der letzte Linien-Bus fährt hier um 17.00 Uhr (kein Witz!), danach wird alles nur noch mit Anrufbussen realisiert aber auch da ist spätestens 23.00 Uhr Schluß.


    Die Arbeitsstelle befindet sich formal in derselben Stadt, wo ich wohne, allerdings muss man dazu wissen, dass es eigentlich zwei knapp 10 Kilometer entfernte Städte sind, die vor zwei Jahren nur organisatorisch zu einer Stadt zusammengelegt wurden. Es gibt immer noch 2 Bahnhöfe, 2 Postleitzahlen, 2 Telefonvorwahlen, ja sogar zwei "Stadtverkehre" (Bus).


    Formal aber ist es eine Stadt und die ARGE forderte mich deshalb auf, doch einfach mit dem Fahrrad zu fahren. Laut Routenplaner beträgt die kürzeste einfache Strecke dafür 8,4 Kilometer, Hin und Zurück also 17 Kilometer jeden Tag - und das jetzt, wo der Winter kommt, und in der Nacht halb Eins!


    Die Strecke führt auch nicht etwa - wie in einer richtigen Stadt - durch gut geräumte und ausgebaute Straßen/Radwege, sondern teils über eine Landstraße, rechts nur offenes Feld, wie die aussieht, wenn es da im Dunklen mal wirklich geschneit hat, dazu braucht man wohl nicht viel Phantasie.


    Meine Frage: Muss ich mich wirklich in tiefster Nacht und bei Eis und Schnee mit dem Fahrrad fast 9 Kilometer (und das zwei von vier Wochen im Monat) durch die Walachei kämpfen oder kann ich das ablehnen?


    Zur Stelle selber: Sie ist auf 6 Monate befristet und der Verdienst wäre außerdem auch so miserabel, dass ich auch mit dieser Stelle auf jeden Fall noch auf flankierende finazielle Unterstützung seitens der ARGE angewiesen wäre. Der Stundenlohn liegt bei 6,78 Euro (Brutto) und garantiert werden im Vertrag aber nur 30 Stunden die Woche, nicht 40.


    Danke an alle, die mir mit einer Antwort weiterhelfen können, Patrick.

  • ruf bei der leihfirma an und frage nach welchen tarifvertrag die unterstehen dann googelst du danach und schaust selber nach dem stundenlohn der mindestsatz liegt bei 7,60€ Brutto in der entgeltstufe 1 sollten die einer christlichen gewerkschaft angehören FINGER WEG


    annehmen musst du das nicht da die fahrtzeit mit dem rad doch sicher 2 stunden überschreitest oder wenn du mit dem bus fahren musst machst du eben früher feierabend damit du den bus noch erreichst und gut ist

  • ruf bei der leihfirma an und frage nach welchen tarifvertrag die unterstehen dann googelst du danach und schaust selber nach dem stundenlohn der mindestsatz liegt bei 7,60€ Brutto in der entgeltstufe 1 sollten die einer christlichen gewerkschaft angehören FINGER WEG


    annehmen musst du das nicht da die fahrtzeit mit dem rad doch sicher 2 stunden überschreitest oder wenn du mit dem bus fahren musst machst du eben früher feierabend damit du den bus noch erreichst und gut ist


    Hallo Sven,
    danke für deinen Tipp bezüglich des Tarifvertrages. Auf der Seite der Zeitarbeitsfirma findet man dazu erstmal nur:


    "Die Leistungen für unsere Mitarbeiter richten sich nach dem Tarifwerk des "Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister" (AMP)."


    Dann gibt es da einen Downloadbereich, wo man zu einem Entgeltarifvertrag kommt, geschlossen zwischen diesem "AMP", der mir unbekannt ist und einer Gewekschaft namens CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen), von der ich ebenfalls noch nie etwas gehört habe.


    In diesem PDF findet man verschiedene Tabellen, wo ich dann gesehen habe, dass diese 6,78 Euro Brutto


    1.) die zweitniedrigste Entgeltgruppe überhaupt darstellen (von insgesamt 9)


    2.) selbst diese 6,78 nur vom 1.01. bis 01.07.2010 galten und seit 01.07.2010 der Bruttolohn für diese zweitniedrigste Gruppe 7,06 Euro beträgt.


    Das ist also schon mal glatter Beschiss und zwar gleich doppelt:


    Einmal von der Einstufung (bin Facharbeiter, habe zwei angeschlossene Berufsausbildungen, davon eine kaufmännische) und dann natürlich dahingehend, dass die 6,78 Euro *selbst nach diesem Tarifvertrag* nicht mehr gültig sind.


    Vom Geld aber mal ganz abgesehen: Ich will ja was tun, so ist das ja nicht. - Aber doch nicht so, dass ich - jetzt wo der Winter kommt - bei Schichtbeginn nie weiß, wie ich um Mitternacht dann überhaupt nach Hause komme, falls es z.B. geschneit hat und mit dem Fahrrad kein Durchkommen mehr ist.


    Ich meine, sowas ist doch keine Basis, auf der man einen Arbeitsvertrag unterschreiben kann.

  • Hallo Patrick0815,


    Bekommst Du denn Fahrgeld für Deine Tätigkeit ?


    Gut, dann nimmst Du die Distanz zumindest mit dem Fahrrad...


    Und dann sei uns allen gewünscht, das diese Lohnprostitution zum Dumpingpreis ENDLICH mal wider ein GESETZLICHES ENDE findet.


    mfg


    alolo


  • Fahrgeld gibts von der hiesigen ARGE seit kurzem nur noch symbolisch, nämlich für genau einen (den ersten) Monat. Wobei ich jetzt nicht mal sicher bin, ob das auch fürs Fahrrad gezahlt wird oder nur fürs Auto und öffentliche Verkehrsmittel. - Aber selbst wenn: Nach der einmaligen Fahrgeldzahlung gibts jedenfalls nach Auskunft der ARGE diesbezüglich garnix mehr.


    Aber der Punkt ist für mich, was ich oben ja wegen der Arbeitszeiten geschrieben habe.


    Gruß, Patrick.

  • hallo also gehören die der christlichen pseudogewerkschaft an laut bundesarbeitsgericht sind die nicht tariffähig das wurde schon in 2 instanzen beurteilt die sind zwar gerade in der 3. instanz werden aber keine aussicht auf erfolg haben wenn du die stelle annimmst und die werden entgültig für nicht tariffähig erklärt tritt automatisch das Equal Pay und Equal Treatment inkraft das kann man sogar noch einfordern wenn manschon vor 2 jahren dort entlassen worden ist hier ein kleiner auszug


    Gleichstellungsgrundsatz


    § 3 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 sowie § 9 Nr. 2 AÜG normieren den sog. Gleichstellungsgrundsatz. Danach muss das Zeitarbeitunternehmen dem Arbeitnehmer für die Zeit der Überlassung die im Betrieb des Kunden geltenden wesentlichen Arbeits- und Entgeltbedingungen gewähren. Diese Verpflichtung wird auch als Anspruch auf „Equal-Pay“ oder „Equal-Treatment“ bezeichnet. Der Begriff Equal-Pay hat sich in der Praxis durchgesetzt, obwohl Equal-Treatment genauer ist. Denn der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nicht nur das Gehalt des Kundenbetiebs, sondern sämtliche der dortigen Arbeitsbedingungen zu gewähren. Kann der Arbeitnehmer nicht überlassen werden, so darf ihm das Zeitarbeitunternehmen für diese Zeiten eine geringere Vergütung zahlen.

  • Hallo Patrick..,


    das ist falsch was dir die SB sagte. Bei Arbeitsaufnahme kann man Einstiegsgeld oder eine mobiHilfe beantragen. Beides sollte VOR Arbeitsaufnahme beantragt werden, formlos. Die mobiHilfe, ebenso das Einstiegsgeld wird länger wie 1x gezahlt. Wenn Du einen Führerschein hast, kannst Du auch mal versuchen, ob Du einen Roler finanziert bekommst, oder gar ein kleines Auto.

  • Vielen Dank an euch alle, für eure hilfreichen Antworten.


    Das Problem hat sich zwischenzeitlich dahingehend gelöst, dass ich ab Oktober eine Arbeit in einem anderen Call Center gefunden habe, welches für mich zumindest verkehrstechnisch sehr viel besser zu erreichen ist. Manchmal hat man doch tatsächlich auch mal ein Quentchen Glück. ;-)


    Die Bezahlung dort ist allerdings genauso mies und ich hoffe, diese Stelle ist wirklich nur ein Übergang. - Wohin auch immer.


    Danke nochmal und Gruß,
    Patrick.