Hartz 4 Antrag, wie am besten vorgehen

  • Hallo zusammen,


    zunächst einmal finde ich es klasse, dass es diese Seite und dieses Forum hier gibt. Ich habe mich hier gut über das Thema einlesen können, allerdings bleiben bei mir trotzdem einige Fragen offen nach der vernünftigsten Herangehensweise und deswegen wende ich mich an euch :


    zu mir : ich bin 27, Studium abgeschlossen... dann lange Zeit erfolglos nach Arbeit gesucht ... mir wurde nun deshalb ein Bildungsgutschein ausgestellt, den ich auch in Anspruch nehmen werde.


    Ich wohne noch bei meinen Eltern und habe bis dato kein Hartz 4 beantragt... nun wird es aber langsam Zeit, weil ich meine Eltern nicht mehr finanziell belasten will und diese auch nicht weiter bereit sind, für mich aufzukommen.


    Soweit ich richtig informiert bin, besteht also definitiv ein Anspruch, unabhängig vom Einkommen meiner Eltern, weil ich über 25 Jahre alt bin. Wird es trotzdem Komplikationen geben, wenn ich einfach zum Jobcenter gehe und dort den Antrag stelle ( Stichwort : Unterstützung Eltern).


    Ist es da nicht im vornherein sinnvoller eine Wohnung zu suchen und danach erst den Antrag zu stellen?


    Wie geht man da am besten vor?
    Vielen Dank im Voraus.

  • Da sieht man mal wieder das auch eine Hoch-Qualifizierte Ausbildung nicht vor AL schützt!!!!!!!!!!!
    Da sollen noch mehr ausländische Qualifizierte Arbeitskräfte (500.000) nach Deutschland geholt werden???????
    Wozu wird bei uns noch ausgebildet wenn dann doch keine Arbeit da ist???????????????????????????


    Deine Eltern müssen Dich -Ü25- nicht mehr unterstützen! Stell einen HARTZ 4-Antrag!!!! Du solltest für Deinen eigenen Unterhalt Geld bekommen und für die anteiligen Miet- u. Nebenkosten.
    Du kannst dir natürlich auch eine eigene Wohnung suchen- angemessen für 1 Person- und dann den Antrag stellen!
    mfg.

  • Hallo Max,


    zunächst einmal danke für die Antwort.


    Ich frage halt deswegen explizit nach, weil ich jetzt schon häufiger im Netz lesen musste, dann einem der Anspruch verwehrt wurde mit dem Argument, dass man noch bei den Eltern wohnen würde.


    und in einem anderem Fall habe ich gelesen, dass einem der Anspruch auf eine angemessene Wohnung verwehrt wurde, weil man schon einen triftigen Grund für einen Umzug angeben müsse etc.


    Deswegen bin ich etwas verunsichert und will mich nicht vom Jobcenter mit falschen Aussagen nach Hause schicken lassen.


    gruß

  • Hallo,


    1. Geh nie ohne Begleitung, Zeugen, zur ARGE
    2. Lass dir alle Versprechungen quittieren
    3. Lass dir alle Schreiben und Unterlagen, die du abgibst quittieren
    4. Geh grundsätzlich davon aus, dass alle Aussagen überprüft werden müssen.


    Ich habe mich im Laufe der Jahre zu einem Fachmann im Bereich ALG II weitergebildet und habe jetzt genug. Ich habe von vielen Peronen, die ich beraten habe, Verwaltungsakte bei mir liegen. Auf Grund meiner juristischen Vorkenntnisse bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass in einigen Briefen Rechtsbeugung begangen worden ist. Ich habe die Mitarbeiter der ARGE darauf hingewiesen und Sie meinten arrogant ich solle doch Anzeige erstatten. Ich habe die Briefe unter den § 339 subsummiert und werde die vorbereitete Anzeige am Freitag bei der zuständigen Staatanwaltschft abgeben. Ich habe seit 2 Jahren versucht die ARGE dazu zu bringen nach Recht und Gesetz zu handeln, leider Klappte es immer erst nach dem dritten oder vierten Anlauf, wenn überhaupt. Jetzt reicht es. Rechtsbeugung ist laut Gesetz ein Verbrechen und wird mit mindestens 1 Jahr bis 5 Jahren Gefängnis bestraft.


    Gruss