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Sofern du den Nebenverdienst noch nicht gemeldet hast, solltest Du bei beiden Formularen ja ankreuzen. Du bist verpflichtet, auch bei einem Minijob dem Amt eine Meldung zu machen. Am besten mit der Veränderungsmitteilung und im Anhang einen Arbeitsvertrag in Kopie.
HIER sind alle Formulare für ALG II
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Hallo ,
gemeldet habe ich den Nebenverdienst schon damals mit dem ersten Antrag vor einigen Monaten .
Dann hier jetzt trotzdem ja ankreuzen und die Unterlagen ( Verdienstabrechnung ) beilegen ??
Ja! Das solltest Du tun!
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