Selbstbehaltgrenze und Pfändungsschutzkonto

  • Guten Tag,


    wer kann auf diese Frage beantworten ...?


    beim Kindesunterhalt gibts bei nicht erwerbstätigen ( zB. Rentenbezieher...) eine Grenze 770 Euro.


    Seit dem letztem jahr gibts Pfändungsschutzkonto - und da liegt dei Grenze bei 989,99 EURO.


    Wie kann man beides vereinbaren ?


    Heiss das , wenn man nicht ( zB. Kindesunterhalt.. oder anderes... ) t zahlt - und Kontopfändungsschutz hat ... dass man nichts über diese Grenze von 989,99 Euro zahlen MUSS ???


    Grüsse


    Eddy

  • Die Grenze beim P-Konto bezieht sich auf die Einnahmen und Eingänge auf diesem Konto. Alles was über der Grenze liegt kann gepfändet werden. Daher sollte man genau angeben, was auf dieses Konto eingeht.