Hätten wir Anspruch auf Hartz IV?

  • Wir erwarten im Mai 2011 unser 2tes Kind.


    Meine Frau und ich sind beide in einer festanstellung. nach der geburt würde wir uns die Elternzeit teilen und meine frau die ersten und ich die zweite hälfte des jahres zu hause bleiben.


    falls wir keinen krippenplatz bekommen und meine frau ein weiteres Jahr zuhause bleiben muss fragen wir uns nun ob wir dann anspruch auf h4 hätten.


    meine frau hätte ja theoretisch einen arbeitsvertrag, könnte aber aufgrund der kinderbetreuung nicht arbeiten


    kann jemand info mit bezug auf gesetze geben?

  • Wenn ihr erst im kommenden Jahr euer Kind erwartet und dann ja zunächst beide für die Betreuung zu Hause bleiben würdet dann solltet ihr schon jetzt aber spätestens nach der Geburt einen Kitaplatz beantragen.Meist gibt es doch da Wartelisten.Insofern denke ich sollte die Betreuung in einer Einrichtung kein Problem darstellen.

  • Wir sind gerade mal im Jahr 2010.Euer KInd wird 2011 geboren und dann sind es nochmal ein jahr bevor deine Frau wieder arbeiten gehen würde.Das wäre dann 2012.Ich denke schon das es da durchaus im Bereich des möglichen ist bis dahin einen Kindergartenplatz zu bekommen.Wenn nicht dann müßte deine Frau im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abklären ob er sie eventuell kündigt.Somit hätte sie doch erstmal Anspruch auf ALG1.

  • von uns kann keiner in die Zukunft sehen und dir sagen was im Jahre 2012 auf dich und deine Familie zukommt.Solltet ihr aber keinen Kindergartenplatz haben und deine Frau müßte zu Hause bleiben wegen der Kinderbetreuung würdet ihr nur dann ALG2 Leistungen erhalten wenn dein Einkommen nicht zu hoch wäre.Es gibt ALG2 Rechner dort kannst du deinen Anspruch errechnen.