Von wem erhalte ich Unterstützung???

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin total ratlos und werde gerade von Behörde zu Behörde geschuppst. Vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen.:o


    Also ich bin im 5 Monat schwanger. Mein Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Frist zum 19.10.2010. Durch eine Risikoschwangerschaft wurde mir am 16.08.2010 durch meine Frauenärztin ein Berufsverbot erteilt.


    Anspruch auf ALG1 würde bestehen, da ich ein Jahr vollständig gearbeitet habe. Wurde mir aber abgelehnt mit der Begründung das ich nicht vermittelbar sei durch das Berufsverbot.


    Krankenkasse lehnt nun auch den Anspruch auf Krankengeld ab mit der Begründung das die Agentur für Arbeit zahlen muss.


    Wer ist im Recht und wer muss nun zahlen??? Ich bin echt ratlos!!!


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :o

  • Hallo Cennet1109,


    Dann könntest Du Dir zunächst von der AA bestätigen lassen, das Du Dich dort arbeitslos gemeldet hast und mit welcher Begründung sie Dir kein ALG I ( oder ähnliche Ersatzleistungen ) zahlt.
    Das gleiche besorgst Du Dir von Deiner Krankenkasse und ein Attest vom Arzt, weswegen er Berufsverbot aussprach.
    Damit sprichst Du mal bei der ArGe vor und versuchst vorläufiges / überbrückendes ALG II zu beantragen, bis vollständig geklärt ist, wer nun wirklich welche Leistungen gewähren müßte.


    Die Sache hätte allerdings einen Schönheitsfehler, wenn Du unter 25 wärest und noch bei den Eltern wohnst.
    Dann würden vermutlich auch die Einkommensverhältnisse der Eltern in die Anspruchsüberprüfung auf ALG II mit einbezogen.


    mfg


    allo

  • Schwangerschaft bedeutet, es gibt auch einen Vater. Dieser ist auch für die werdende Mutter und bis das Kind 3 Jahre alt für die Mutter unterhaltspflichtig!!!
    Sofort Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen. Die Behörde kann dann an andere Behörden wie z.B. Agenturen für Arbeit (ALG I) Ersatzansprüche anmelden.
    Ab Geburt des Kindes bildet eine junge Mutter mit ihrem Kind eine eigene BG! Dann sind auch nicht mehr deren Eltern für sie unterhaltspflichtig, sondern der Kindesvater!


    Arbeitsverbot ist nicht gleichbedeutend mit einer Krankschreibung, führt auch nicht dazu! Denn die Arbeit ist einer Schwangeren nicht erlaubt in gewissen Berufen, die Schwangere selber ist nicht krank!


    MfG

  • Hallo,


    ich war von der Risikoschwanderschaft ausgegangen, dann hätte sie Anspruch auf Krankengeld bis sie wieder gesundgeschrieben wird, bis zu 36 Monate soweit ich weiß. Sie wird aber vorher wieder arbeitsfähig sein. Die Monate der Krankschreibung werden auch bei der Anwartschaft auf ALG I berücksichtigt. Sie wäre also mit einer sofortigen Krankschreibung, wenn das Risiko eine solche rechtfertigt, besser dran.
    Sie könnte sich dann mit dem Vater, der hoffentlich bezahlen kann; über Un terhalt oder Partnerschaft auseinandersetzen.


    Gruß
    Wolfgang