Hallo,
wahrscheinlich kommt Euch die Frage recht blöd vor, aber ich - gerade arbeitslos geworden - wüsste gerne, wann und wo man spätestens seine Hartz IV-Ansprüche geltend machen muss. Sobald man bei der Agentur etwas weiter in die Zukunft fragt, heißt es in scharfem Tonfall: "So weit sind wir noch nicht!"
Ab sofort beziehe ich (heute 46 .) für ein Jahr Arbeitslosengeld I und suche auch intensiv - aber vermutlich aussichtslos - eine neue Anstellung. Habe sechzehn Jahre lang als Übersetzer für Handelsenglisch gearbeitet, aber da ist der Bedarf anscheinend überall gedeckt. Gerne würde ich auch ganz einfache Arbeiten auf Anlernbasis annehmen, aber selbst da ist nichts in Sicht.
Ich weiß nicht so recht, was ich jetzt tun soll. Zu früh beantragen darf man bestimmt nicht, und vielleicht ist das auch eine andere Leistungsstelle als die für das erste Arbeitslosengeld. Soll ja von Kommune zu Kommune (ich wohne in Duisburg) unterschiedlich gehandhabt werden. Andererseits habe ich mir sagen lassen, dass die Bearbeitung solcher Fragen ziemlich lange dauert und dadurch evtl. gefährliche Versorgungslücken entstehen können.
Hinzu kommt, dass ich (ledig und kinderlos) wieder bei meiner Mutter wohne, die über gewisse Ersparnisse verfügt, die sie aber irgendwann - z.B. für ein neues Auto (ihr derzeitiger VW Polo ist fünfzehn Jahre alt) - selber brauchen wird. Inwiefern wird das angerechnet? Juristisch gesehen sind wir ja keine Bedarfsgemeinschaft, da ich weit über 25 bin. Aber dass das total unter den Tisch fällt, kann ich mir auch wieder nicht vorstellen.
im voraus vielen Dank für Eure Antworten. Aufgrund schlechter Erfahrungen anderweitig bitte ich Euch, mir zu glauben, dass ich wirklich Arbeit suche und nicht etwa auf Kosten der Solidargemeinschaft abkassieren möchte. Ich habe mir früher nie vorstellen können, selber mal in der Situation zu sein und weiß deswegen nicht Bescheid, was ich wann und wo tun muss.
Mit freundlichen Grüßen
Harald