Unlukrativen Minijob kündigen?

  • Hallo,


    auch wenn die Frage hier schon mehrfach gestellt wurde: gibt es wirklich Sanktionen, wenn man eine geringfügige Beschäftigung von sich aus kündigt?


    Meine Situation: ALG II plus Erwerbsminderungsrente. Heißt, ich bekomme (bzw. bekam) wg. der Rente die Versicherungspauschale von 30,00.- zuzügl. 4,08.- monatlich (Haftpflicht für mein Moped).


    Ich habe nunmehr eine geringfügige Tätigkeit als Prospekt- und Wochenblattverteiler angenommen - Monatsverdienst ca. 50,00 €. Was mir nicht klar war: da ich jetzt Erwerbseinkommen habe, gilt die Pauschale von 100,00.- auf das Erwerbseinkommen, die 34,08.- fallen weg. Ich renne also ca. 20 Stunden im Monat mit Zeitungen und Prospekten durch mein Dorf und habe im Endeffekt 15,92.- mehr im Monat. :mad:


    Wie komme ich aus diesem Schwachsinn wieder raus?

  • Hallo,


    Da würde ich mir zunächst einen anderen Minijob suchen und danach erst den Anderen kündigen.
    Die Beweisführung der Zumutbarkeit wäre schon ein steiniger Weg, die Anerkennung durch die ArGe ginge dann durch dorniges Gestrüpp.
    selbst wenn ein Blinder mit dem Krückstock feststellen würde, das Unzumutbarkeit gegeben wäre


    Wie fühlt man sich dann erst, wenn es dann wegen " Arbeitsaufgabe " noch 12 Wochen Sanktionen als Dankeschön oben drauf gibt.


    mfg


    allo