Hallo Forum !
Bin neu hier und suche trotz benutzter Suchfunktion aus der ich nicht recht schlau wurde Hilfe.Es geht um 400 EUR Job wo mir als Selbständigen (1Mann Firma) das Verständnis fehlt.
Meine Frau ist seit 2007 in einer Pension als Zimmermädchen mit 400EUR Job Vertrag eingestellt. Bei mir in der gesetzl. KV versichert. Wie verhält sich das mit dem Lohn ? Müssen die 400EUR unabhängig von den geleisteten Stunden monatl. gezahlt werden ? Das Problem ist das der Arbeitgeber einen Stundenlohn von 5EUR festgelegt hat. In der Regel werden also die 80Stunden monatl. immer erreicht . Saisonbedingt gibt es aber nun auch Monate wo auch über das doppelte an Stunden erreichte wurde .Dieses Geld gabs dann immer " Extra" was wohl nicht legal sein dürfte. Wie könnte man das legalisieren ? Auch wurde bei Urlaub der meist einen Monat währte da meine Frau aus dem Ausland stammt nichts gezahlt. Auch einem Minijober stehen 24 Tage Urlaub zu. Sind das Kalendertage ,Werktage ? Gearbeitet wird übrigens die Gesamte Woche also auch Sa/So. Im Urlaub müsste dann auch der 400EUR Betrag gezahlt werden-oder ?. Wie ist das bei Krankschreibung ? Der Arbeitgeber meinte er bräuchte keinen Krankenschein ist das OK. Was ist wenn zB. Betriebsbedingt zB. Pension geschlossen die 80 Stunden nicht erreicht werden ,oder wie gesagt bei zB. 14tägiger Krankschreibung
Wäre nett wenn Ihr mir dazu Antworten oder Links mit Hinweisen geben könntet.
DANKE im Vorraus Wolfgang
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Hallo,
bei einem 400€ Job darf NUR so viele Stunden Gearbeitet werden, bis die 400€ zusammen sind.
Wenn ich recht weis sind es auch NUR 20 std/Woche.Sollte es Regelmäßig darüber Raus gehen müste man es als Sozialversicherungs Pflichtigen Mini Job Umschreiben.
Das heist Festanstellung bei weniger als 35 Std/Woche und somit nicht vollen Lohn Aber mehr als 400€.Beim 400€ spielt es keine Rolle ob Krank oder Urlaub, Keine Arbeitsstunden = kein Lohn, so auch bei weniger als die 20 Std.
Nur die meisten AG werden so einen Mini Job nicht anbieten, da dadurch mehr kosten entstehen, wie Sozialabgaben, Steuern, Kassenbeiträge usw.
Da ist es einfacher nur die 400€ plus Schwarzgeld zu zahlen.Gruß
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Danke schon für die erste Antwort die mich nun wiederum irritiert las ich doch an anderer Stelle im Web das bei Krankheitsfall eine LOHNFORTZAHLUNG bis zu 6 Wochen erfolgen muss und das auch Minijobbern der gesetzliche Mindesurlaub von 24 Tagen zu steht und das während diesen Urlaubs der Arbeitgeber den LOHN OHNE ARBEITSLEISTUNG fortzahlen muss . Was ist nun richtig ?
Gruß Wolfgang -
Hallo,
schau mal den link an.
http://www.foerderland.de/309.0.html
Dort ist alles beschrieben zum Thema MINIJOB.
Gruß
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Aber natürlich haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub und gleiche Behandlung wie Vollzeitbeschäftigte. Dieser Arbeitgeber ist meines Erachtens nicht seriös. Er zahlt schwarz und betrügt Deine Frau um ihren Urlaub und ihre Lohnfortzahlung. Eigentlich müßte sie energisch ihre Rechte einfordern, notfalls einklagen.
http://www.bmas.de/portal/1426/property=pdf/teilzeit_alles_was_recht_ist.pdf -
Hallo Draussen !
Danke für die Antwort und Entschuldigung wegen krankheitsbedingter später Antwort. Mittlerweile hatte ich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber . Die Sache mit der Lohnfortzahlung und dem Urlaub war Ihm nicht bewusst was ich ihm sogar glaube
da er eigentlich eine sehr vertrauensseelige Person ist die ich (wir) schon länger auch Privat kennen. Wie verhält sich das nun mit den 24 gesetzl. zustehenden Urlaubstagen ? Sind das Wochentage oder normale Kalendertage . Wie sieht das mit der Lohnfortzahlung aus ? Verstehe ich das richtig das wenn in einem Monat keine Stunden wegen Krankheit (Krankenschein) erbracht wurden dennoch 400€ zahlbar sind ? Das übrigens alles was über 400€ also 80Stunden vom Arbeitgeber gezahlt wird Schwarzgeld ist ist dem Arbeitgeber bewusst und wir wollen eine andere Möglichkeit (legalere) suchen . Was könnte man da machen ? Wie gesagt der Hauptanteil dieser Stunden fällt von Mai - September an da werden deutlich die 80Stunden Monatl. überschritten. Würde mich über Antworten freuen. Gruß Wolfgang -
Urlaub: Es sind schlicht und ergreifend vier Arbeitswochen.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Sie bekommt das, was sie im Gesundheitsfall verdient hätte.
Zu den Überstunden, da gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Arbeitgeber kann einen Midijob daraus machen, das ist die Gleitzone zwischen 400,01 und 800 Euro. Der Job ist dann sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt seinen normalen Anteil an der Sozialversicherung, der Arbeitnehmeranteil hingegen fängt ganz klein an und steigt sachte mit zunehmendem Brutto bis auf den Normalanteil an.
Wenn Ihr nicht auf das Geld angewiesen seid, ist http://www.minijobrente.de vielleicht eine schöne Idee.
Oder Ihr packt die Stunden auf ein Zeitkonto, was aber nur praktikabel ist, wenn in anderen Monaten die 400 Euro häufig nicht erreicht werden. -
Mittlerweile ist meine Anfrage zwar schon lange her und es hat sich einiges verändert. Meine Frau hat zwischenzeitlich ein Angebot auf eine andere Arbeit erhalten was in meinen Augen jedoch unseriös
war und ist . Sie hat darüber Ihren jetzigen Arbeitgeber unterrichtet (8.04 Freitg.) und sich für die Entscheidungsfindung eine Frist bis 11.04 (Montag) Ausbedungen um die Anglegenheit mit mir zu diskutieren . Dieser Termin wurde ihr zwar eingeräumt aber dennoch hat ihr Arbeitgeber am Sonntag (10.04) eine
neue Angestellte (Tochter Ihrer kollegin) auf ihrem Job zum 1.5 eingestellt. Damit ist dann meine Frau ab dem 1.5 ohne Arbeit.Ich finde die vorgehensweise gelinde gesagt sehr durchtrieben
Nunmehr jedoch meine Frage die zum Eingangsthema zurückführt. Meine Frau ist seit 2001 in diesem Unternehmen und all den Jahren wurde KEINE LOHNFORTZAHLUNG IM URLAUB noch im KRANKHEITSFALL getätigt !!!!! Da die Form der Entlassung möglicherweise mit unseren vor Monaten angemahnten korrekten Umgang mit dem Minijob zu tun hat wozu eben auch die LOHNFORTZAHLUNG gehört zu tun hat sind wir nicht MEHR Bereit tolerant zu sein. Deshalb meine Frage : KÖNNTE MAN DIE VON 2001 NICHT GEZAHLTEN URLAUBS FORTZAHLUNGEN EINKLAGEN. HÄTTE SOETWAS ERFOLGSAUSSICHT ?????Viele Grüße von der Insel El Lobo
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Zitat
KÖNNTE MAN DIE VON 2001 NICHT GEZAHLTEN URLAUBS FORTZAHLUNGEN EINKLAGEN. HÄTTE SOETWAS ERFOLGSAUSSICHT ?????
Nein, da gibt es keine Chance, weil jegliche Lohnansprüche nach 3 Jahren ab dem Schluß des Kalenderjahres, in dem sie entstanden, verjährt sind. -
Danke für die Antwort. Könnte man dann die Jahre 2008 ,09 und 2010 geltend machen ?
Eigentlich hätten wir nichts rückwirkend reklamiert wenn meine Frau weiter dort gearbeitet hätte -aber unter diesen Umständen ist es nicht einzusehen.
Gruß von der Insel -
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Ja natürlich! Auch die Ansprüche aus 2008 enden ja erst zum 31.12.2011.
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Hallo Draussen + Gawain ich hoffe Ihr seit DRINNEN !!
Danke für Eure Antworten nunmehr hat sich eine ganz Neue Situation aufgetan. Ich schrieb ja das sich meine Frau am Freitag eine Frist zur Entscheidungsfindung bis Montag Ausbedungen hatte die Ihr genehmigt wurde . Am Sonntag hat Ihr Arbeitgeber überraschend eine neue Kraft zum 1.05 eingestellt. Gestern hab ich die Zahlung der Ihr zustehenden und vorenthaltenen LOHNFORTZAHLUNGEN IM URLAUBSFALL aus den Jahren 2008-2010 angemahnt zusätzlich zu den ausstehenden Gehältern von November !!! Zufällig bin ich beim googeln zum Stichpunkt KÜNDIGUNG darauf gestoßen das im Gegensatz zum ARBEITSVERTRAG der auch mündlich abgeschloßen werden kann die KÜNDIGUNG SCHRIFTLICH erfolgen muss. Weder hat meine Frau eine schriftliche Kündigung eingereicht noch wurde Ihr seitens des Arbeitgebers eine derartige ausgehändigt bzw. bisher übergeben. WAS NUN ? Da meine Frau keine abgibt muß doch nun der Arbeitgeber eine selbige zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen - oder ?
Gruß von der Insel Wolfgang -
Das müßte er, ja. Und natürlich die Kündigungsfrist einhalten.
Dein Beispiel ist so typisch, die Arbeitgeber betrachten die Minijobs oft nicht als richtiges Arbeitsverhältnis, ob nun Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsformalitäten, korrekter Stundenlohn... Ich finde es superklasse, daß Ihr Eure Rechte einfordert! Schließlich sind es Rechte und keine freiwilligen Privilegien. -
Hallo Draussen !
Vielen Dank für Deine Antwort. mittlerweile verhärten sich die Fronten etwas nach unserem gestrigen telefon. Gespräch in dem ich den Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht habe das unsererseits KEINE Kündigung vorliegt da selbige SCHRIFTLICH zu erfolgen hat. Ich habe Ihn darauf hingewiesen das ER diese doch in schriftlicher Form meiner Frau übergeben könnte. Er lehnte dies ab weil er Angst hat dann Abfindung zahlen zu müssen. Ein Blick ins Internet sagt uns das diese Sorge für den Arbeitgeber unbegründet ist und er 0 Ahnung hat. Das Problem mit der Kündigungsfrist habe ich auch erlesen. Demnach wäre eine Frist von 3 Monaten einzuhalten da meine Frau ja 8Jahre im Unternehmen war. Was heißt das konkret in diesem Fall? Spricht der Arbeitgeber keine Kündigung aus was passiert dann.Zum arbeiten wird er meine Frau vermutlich nicht ins Gebäude lassen da für Ihn ja am 1.05 das Arbeitsverhältniss vorbei ist.Stellt er die schriftliche Kündigung aus wird die erst zum 1.Juli wirksam ???? Müßte die Zeit bis dahin bezahlt werden. Hab ich das so richtig verstanden ? Danke für die Antwort.
Gruß von der sonnigen Insel Wolfgang
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