Titulierung des Kindesunterhaltes

  • Hallo!


    Ich bin seit Anfang diesen Jahres von meiner Frau getrennt und zahle seitdem Unterhalt an unsere gemeinsame Kinder in der Höhe wie es Ihr Anwalt vorgeschrieben hat (bis zu meinem Selbstbehalt)
    Nun ist es so, dass sie 250 km weit weg gezogen ist mit den Kindern und ich letzten Monat hinterhergezogen bin um meine Kinder zu sehen bzw hat sie es gerichtlich eingeklagt, dass ich alle 2 Wochen meine Kinder nehmen muß. Das heißt mir blieb gar nichts anderes übrig als in die Nähe zu ziehen. Nun will sie auch noch den Unterhalt titulieren lassen. Mir wurde gesagt, dass dabei der Lohn der letzten 12 Monate berechnet wird. Aber nun ist es ja so, dass ich seit einem Monat hier eine neue Arbeit habe und viel weniger verdiene. Würde der Unterhalt von meinen letzten 12 Monatsgehältern berechnet und tituliert, dann bleiben mir im Monat noch ca 650 Euro zum Leben. Ist das so Rechtens????????? Oder wird das nun von meinem neuen Lohn berechnet? Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?


    Dankeschön

  • Guten Morgen Biene,


    Das liest sich leider etwas schwierig.
    Auf der einen Seite hast du ein Urteil das besagt die Kinder Regelmäßig zu nehmen, auf der anderen Seite hast du einen besser bezahlten Job aufgegeben, deine Ex hätte sich bei der großen Entfernung an den Umgangskosten beteiligt werden können, da sie die Entfernung geschaffen hat.


    Nun Gut, Kindern steht ein Dynamischer Titel per Gesetz zu, allerdings mußt du nicht unter Selbstbehalt zahlen, aber da du wohl nicht den Mindestunterhalt zahlen kannst, wird es da Probleme geben, es kann durchaus sein, das Du verpflichtet wirst einen Zusatzjob anzunehmen, das ist aber Gerichtssache nicht Aufgabe eines RA oder Jugendamtes, beide werden es zwar versuchen aber haben keinen Anspruch dies von dir zu verlangen.


    Aus meiner Sicht würde Ich das ganze so einschätzen: Du würst wohl zur zahlung des Mindestunterhaltes Verurteilt, was bedeutet es laufen jeden Monat Schulden auf, da Du den besser bezahlten Job aufgegeben hast und dir ein fiktives Einkommen angerechnet werden kann ( Minijob). Ich würde Dir den Gang zu einem RA nahelegen. Gehe zum zuständigen Amtsgericht und beantrage einen Beratungsgutschein ca. 10€, damit zu einem Fachanwalt für Familienrecht um alles weitere durchzugehen.


    viel Glück.

  • Hallo.
    Danke für die Antwort. Meinen besser bezahlten Job mußte ich ja aufgeben, weil ich ja hier her ziehen mußte. 250 km von meiner alten Arbeit weg.
    Sie ist mit den Kindern soweit von unserer alten heimat weggezogen und hat gerichtlich eingeklagt, dass ich die Kinder alle 2 Wochen zu nehmen habe. Ich kann doch nicht alle 2 Wochen soviel Kilometer fahren um meine Kinder zu nehmen. Also bin ich soweit ihr hinterher gezogen und mußte ja somit meine alte gut bezahlte Arbeit aufgeben. Und ich will ja auch in der Nähe meiner Kinder sein.....