Welchen Anspruch und welche Pflichten habe ich?

  • Hallo liebe Community,


    ich bin 31 Jahre, derzeit noch berufstätig im Bäckerhandwerk (5Jahre) und begann am 13.9.2010 eine Weiterbildung zum Lebensmitteltechniker.
    Vermögen ist auch nicht vorhanden, ich meine damit, ich hab nix angespart oder ähnliches.


    Nun zu meinem Anliegen.


    Da es sich um eine Vollzeitausbildung von 2Jahren handelt, schaff ich es einfach nicht, berufstätig zu sein und nebenbei noch die Weiterbildung zu stemmen.


    Ich bin Mieter einer 2-Zimmer-Wohnung, Küche, Bad, 56qm2, Kaltmiete 295€, Nebenkosten 115€.
    Wenn ich gekündigt werde, habe ich Anspruch auf Wohngeld, Heizkosten- oder Nebenkostenerstattung ,und wenn ja wieviel ca?


    Sollte ich Arbeitslosengeld 1 beantragen, ca 700€, oder hab ich da gar keinen Anspruch drauf, weil ich mich auf eigenen Wunsch weiterbilde, und eigentlich auch meinen Bäckerberuf weiter ausüben könnte?
    Darf ich der Arge mitteilen, dass ich ne Weiterbildung mache, oder sollte ich es ihnen lieber verschweigen um an Leistungen zu kommen und bin ich verpflichtet Arbeit anzunehmen obwohl ich ne Weiterbildung mache?


    Soll ich gleich Hartz 4 beantragen?
    Wie verhält es sich hier?


    Was is mit meiner Krankenversicherung in beiden Fällen?


    Wie hoch ist der Freibetrag, den ich dazu verdienen darf?


    Ist die Arge mein Ansprechpartner auch beim Wohngeld? Oder das Landratsamt?


    Fänds super wenn mich wer hier mal ein wenig aufklären könnte.


    MFG

  • Du kannst dich soviel weiterbilden wie du willst aber du mußt dies auch finanzieren können.Solltest du wegen der Weiterbildung gekündigt werden hättest du sicher ALG1 Anspruch aber es könnte sein das sie dich für drei Monate sperren da du die Kündigung eigentlich selbst herbeigeführt hast.Beim Bezug von ALG1 mußt du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.Ob du also überhaupt Leistungen bekommen würdest ist fraglich.ALG2 brauchst du gar nicht erst beantragen da die SB dort aus deinen Unterlagen ersehen können das du einen Anspruch auf ALG1 Leistungen hättest und sie dich dann an die zuständige Stelle verweisen.Solltest du deine Weiterbildung verschweigen um an Leistungen zu kommen machst du dich strafbar und außerdem ist es meistens so das das Arbeitsamt dich Anfangs in irgendeine Maßnahme steckt und du dann auch Schwierigkeiten haben wirst deine Weiterbildung zu beenden.

  • Was soll das Ganze? Du hast Arbeit und kannst Dich selbst versorgen! Vielen anderen geht es nicht so!
    Hier noch nach Stütze zu fragen finde ich einfach nur Steuerzahlerabzocke! Kein Wunder das den tatsächlich Bedürftigen die Leistungen gestrichen werden wenn immer mehr Geld für lapalien ausgegeben werden soll.

  • Hallo,
    um ALGII zu erhalten musst du dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen. Du bist verplichtet dich um Arbeit zu bemühen. Du musst bedürtig sein.
    Du kannst aber eventuell sagen, dass du nur halbtags arbeiten möchtest, wird aber wohl Probleme geben. Sprich einmal unverbindlich mit der ARGE, es gibt auch Sachbearbeiter, die sehr engagiert sind und alle Möglichkeiten für Ratsuchende ausschöpfen.


    Verschweigen von wesentlichen Tatsachen kann als Sozialbetrug ausgelegt werden.Sozialbetrug ist ein Straftatbestand und wird von der Staatanwaltschaft verfolgt.
    Bei ALG I und ALG II bist du krankenversichert.
    Anspruch auf Wohngeld hast du nur, wenn dein sonstiger Bedarf gedeckt ist, also musst du mindestens den Regelsatz zur verfügung haben. Wohngeld beantragtst du gewöhnlich bei der Gemeinde.


    Solltest du weitere Fragen zu ALG II haben und verständlichen Antworten erwarten so schau unter http://www.hartz-4-einfach.de nach.


    Viel Glück
    Wolfgang