Hallo liebe Forumsgemeinde,
Ich möchte mal anfragen, ob folgende Begründungen bei neuerlicher Beantragung von ALG II zu einer Sperrzeit führen würden:
Zunächst mal die Eckdaten...
- Ein Bezieher von ALG II wurde von einem Fortbildungsinstitut zwecks einer Fortbildung kontaktiert.
- ( Das Fortbildungsinstitut wäre Tochtergesellschaft einer Zeitarbeitsfirma, es gab eine schriftliche
Einstellungszusage dieser PDL, wenn die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen wurde )
- Leistungsbezieher bekam die Fortbildung bewilligt und absolvierte diese mit gutem Endergebnis.
- Es wurden rechtzeitig Bewerbungen geschrieben, aber Einladungen anderer PDL kamen zu spät...Kunde
mußte einem Stellenangebot der genannten PDL folgen...Gründe sollten damit erläutert sein...
- Mangels Mobilität und Geld hat der Bewerber in den Personalfragebögen angegeben, im nahem Umkreis
seines Wohnortes beschäftigt werden zu wollen. ( Weil er dafür z.B. Stammkunde beim ÖPNV wäre und
zusätzlich noch flexibel mit einem Fahrad sein könnte )
- PDL stellte ein, es kam jedoch promt eine Montagebaustelle im Tagespendelbereich eines PKW - Besitzers.
- AN nahm die Stelle an, nachdem mehrfach zugesichert wurde, das für die Wegstrecke der Fahrer auf
jeden Fall von der PDL seine Treibstoffkosten erstattet bekäme.
( AN bekam überhaupt kein Fahrgeld, weil er ja kein Auto hätte ... )
Nun kommt das Problem:
- AN könnte neben Facharbeiterbrief mehrere Zusatzqualifikationen nachweisen.
- Es wurde in der Bezeichnung der Einstellung so getrixt, das AN als unerfahrener Neuling gilt.
- Entgegen bisheriger Qualifikationen war die Arbeit so hart, wie es ein Trockenbauer ohne Kran und
Aufzug nicht schlechter haben könnte, damit er sein Arbeitsmaterial an die Montagestellen schafft.
- AN hatte nach mehreren Wochen Schleppen und Zerren extreme körperliche Beschwerden und mußte
krankgeschrieben werden.
- PDL zog AN aber gleichzeitig entgegen mündlicher Zusagen jedes mal Geld für eine Fahrgemeinschaft ab,
obwohl die Vereinbarung galt, die PDL würde den Fahrer komplett auszahlen.
( und noch andere Quinten... )
Es könnte zusammengefasst so gesehen werden, das AG sich einen Dreck um die Einstellungskriterien scherte, kein Fahrgeld zahlte, andere AN. zwangsverpflichtete, Fahrgemeinschaften mit eigenen Fahzeugen zu bilden, mies bezahlte und zudem noch Geld von anderen AN einfach mal entgegen entsprechender Zusagen einbehielt...Da wäre noch mehr, was aber notfalls mit der entsprechenden Gewerkschaft auf Zulässigkeit überprüft wird...
AN hat innerhalb der Probezeit einen fristlosen Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen, da neben den bereits erwähnten Problemen eine einfachere Tätigkeit bei diversen PDL bereits mit Einstellungszusagen untermauert wurde. AN istweiterhin stark eingeschränkt, aber die einfachen Tätigkeiten dürften in der Entlohnung dazu führen, das AN zeitweilig aufstockende Sozialleistungen beantragen müßte. AN muss aber erst mal wider gesund werden...
Ergo würden folgende Argumente gegen eine Sperrzeit angeführt ( Neuantrag auf ALG II )
- Nichteinhalten von mündlichen Zusagen
- AN könnte die vermittelten Arbeiten nicht dauerhaft ausühren...vorher hatte er solche Beschwerden
nicht nennenswert im Berufsleben
- Einsatzvermittlung entgegen den Einstellungskriterien. ( Montageeinsätze )
- Unberechtigte Lohnabzüge entgegen mündlicher Zusagen / Zustimmung des AN...
( Fahrgemeinschaften würden von der PDL für den Fahrer an Treibstoffkosten ausgeglichen...dann wird
den AN u.A. vom Lohn das abgezogen, was mündlich zugesichert und abgeschlossen war... )
:mad... mehr kann man zu solchen Machenschaften nicht sagen...
Aber an Euch bleibt die Frage, ob es dadurch zu einer Sperrzeit beim ALG II kommen würde.
Wenn es die Gesundheit eben zuläßt, könnte bei einer anderen PDL zumindest schon mal flott ein Einstieg mit leichteren Tätigkeiten gefunden werden.
In der Hoffnung auf aufschlussreiche Antworten.
Allo