Hallo,
mein Fall sieht folgendermaßen aus:
Ich bin 40 Jahre und alleinerziehend mit 11-jähriger Tochter.
Ich beziehe Hartz IV und beginne/ habe begonnen im September eine 2-jährige Ausbildung
zur Staatl. anerkannten Sozialpflegerin (Alltagsbegleiterin). Diese Ausbildung gibt es seit dem
Schuljahr 09/10.
Mein Lehrgang ist erst die zweite Ausbildungsklasse.
Die Ausbildung besteht aus zwei Tagen Schule (insg. 12 Unterrichtsstunden) und drei Tagen
Praktikum (insg. ca. 19 1/2 Stunden) in einer Pflegeeinrichtung pro Woche.
Die Praktikumsvergütung beträgt 150 € im Monat.
Das Praktikum ist Bestandteil der Ausbildung und dauert zwei Jahre.
Meine Frage lautet: Wird mir das Praktikumsentgeld angerechnet ?
Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten.
Gruß
Mine