Unterhaltsnachzahlung

  • seit 3 Monaten weiss ich,dass ich einen 5 Jährigen Sohn habe. Mittlerweile bin ich auch mit der Mutter zusammen.
    Das Jugendamt möchte nun den Unterhaltsvorschuss von 7500 Euro von mir wieder haben. Ob das nun Sinn macht oder nicht, ist eine andere Frage, da ich ja vorher überhaupt nicht wusste,dass ich Vater bin...letztendlich ist es aber wohl so.
    Es gibt nun den Passus, ich bin Unterhaltswillig aber nicht Unterhaltsfähig.... ab wann trifft das denn zu...Unterhaltswillig bin ich ....nach wie vor, Die Kindesmutter, hat aber kein Unterhalt beantragt...wir regeln das ganze so und es klappt auch hervorragend. Es geht also nur um die 7500 Euro .
    Ich habe jetzt die Bescheinigungen ab 2005 vom Finanzamt angefordert ( Steuerbescheide) Folgende steuerpflichtige Einnahmen liegen dort zu Grunde:
    2005 und 2006 liegen beide unter 10.000 Euro p.a.
    2007 und 2008 lagen sie über 20.000 p.a.
    und 2009 war ich 8 monate arbeitslos.... der Bescheid liegt also bei 15.000 Euro p.a. ( ALG 1 wurde miteingerechnet)
    den für 2010 habe ich natürlich noch nicht...liegt aber auch nicht besonders hoch dürfte auch unter 10.000 Euro liegen, weil ich selbständig bin/war um mich mehr aufs Studium zu konzentrieren...


    Nun die Frage: Was kann das Jugendamt alles zur Festsetzung berechnen.... das Ziel ist: Die 7500 Euro zu drücken. Ich würde dem Jugendamt den Vorschlag machen von dem dann festgesetzen Betrag die Hälfte zu überweisen....dann wäre der Fall vom Tisch, oder Ratenzahlung: Wer setzt dann die Raten fest, wie hoch sollten sie mindestens sein???


    Grund: Ich habe einen vollen Bausparvertrag, den ich gerne einsetzen würde um eine Immobilie zu erwerben...denn damit wäre meiner neuen Family mehr geholfen, als wenn ich das Geld komplett ans JA abdrücken muss.... lg