Einstweilige Anordnung

  • Moin!


    Die EA ist durch, es wurde zu meinen Gunsten entschieden.
    Allerdings finde ich nirgends etwas wie eine Zahlungsfrist. Auch spuckt google tonnenweise Treffer aus, die aber letztlich doch keine sind:(


    Vllt. weiss ja hier wer, bis wann die richterlich verfügten, auf Eilbedürftigkeit begründeten, Bezüge gezahlt werden müssen? (z.B. ist keine Berufung zugelassen, da Streitwert GERADE NOCH unter 750 Euronen liegt:p)
    -finde da weder in der ZPO, noch im BGB, noch im SGB was zu.....


    Da ich eh gerade in Klagelaune bin und dementsprechend eine Vollstreckungsklage erwäge, wäre ich für rasche Antwort (en) dankbar!;)

    Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann: Frage, was Du für Dein Land tun kannst! ~Humor ist, wenn man TROTZDEM lacht!~

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Aalfretth ()