Mein partner und ich würden gerne zu sammen ziehen, nur bleibt uns eine Frage offen wie es bei der berechnung aussieht?
Er muss an seine leiblige Tochter noch Unterhalt zahlen , Ich habe auch ein Kind aus einer anderen Beziehung
Bekomme Harz4 aufstockung.
Mein Partner arbeitet volltags und hat auch nur noch den Mindestlohn in der Tasche nach abzug vom Unterhalt.
Meine Frage ist , wird der Unterhalt mit berücksichtigt beim zusammen ziehen und berechnen bei zusammenveranlagung einer Bedarfsgemeinschaft oder ist das der Arge egal bzw wird nicht mit angerechnet als (Ausgaben).
Ich danke für eine Antwort