Bedarfsgemeinschaft , Unterhalt

  • Mein partner und ich würden gerne zu sammen ziehen, nur bleibt uns eine Frage offen wie es bei der berechnung aussieht?


    Er muss an seine leiblige Tochter noch Unterhalt zahlen , Ich habe auch ein Kind aus einer anderen Beziehung
    Bekomme Harz4 aufstockung.
    Mein Partner arbeitet volltags und hat auch nur noch den Mindestlohn in der Tasche nach abzug vom Unterhalt.
    Meine Frage ist , wird der Unterhalt mit berücksichtigt beim zusammen ziehen und berechnen bei zusammenveranlagung einer Bedarfsgemeinschaft oder ist das der Arge egal bzw wird nicht mit angerechnet als (Ausgaben).



    Ich danke für eine Antwort

  • Hallo, wie schon oft geschrieben geltet Ihr erst nach 12 Monaten als BG! Ab dem 13. Monat werdet Ihr dann Zwangsverheiratet und es zählt dann das gesamte verfügbare Einkommen. Wenn ich nicht irre wird da der Unterhalt abgezogen. Jedoch kann es ab dem 13. Monat sein das die Aufstockung geringer wird, ist abhängig vom Gesamteinkommen!

  • Hallo, wie schon oft geschrieben geltet Ihr erst nach 12 Monaten als BG! Ab dem 13. Monat werdet Ihr dann Zwangsverheiratet und es zählt dann das gesamte verfügbare Einkommen. Wenn ich nicht irre wird da der Unterhalt abgezogen. Jedoch kann es ab dem 13. Monat sein das die Aufstockung geringer wird, ist abhängig vom Gesamteinkommen!


    Bei uns war das anders,wir wurden sofort als BG berechnet,kein plan warum...bei uns ist es auch so das mein Partner Unterhalt für seine Söhne zahlt.....aber irgendetwas stimmt an unserer Rechnung nicht.Schau aber mal hier im Forum ob ich ein passenden Bereich zum posten finde

  • Hallo Maximilian,


    mein Freund und ich haben uns entschieden , nach langem hin und her zusammenzuziehen.Wir haben jetzt seine Wohnung gekündigt , der Mietvertrag läuft am 31.12.2010 aus. Ab 1.01. wollen wir offiiziell zusammen ziehen für die Arge.Muss ich das schon vorher anmelden oder reicht es wenn mein Freund dann ab Januar von dem Einwohnermeldeamt die Bestätigung hat, das er umgezogen ist ? Möchte mir da kein Ärger einhandeln...
    Danke für eine Antwort...

  • Hallo,


    denkt an das Formular VE http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-VE-Verantwortungs-u-Einstehensgemeinschaft.pdf. Wenn ihr die 4 Fragen mit "Nein" beantwortet und in dem Bereich zur Begründung schreibt "siehe oben", Verweis auf die Neins, dann dürft ihr auch nach einem Jahr nicht als BG eingestuft werden. Ein Jahr reicht aber erst einmal.
    Geht gut vorbereitet zur ARGE. Wenn dein Mitbewohner dir natürlich die Einkommens- und Vermögensunterlagen zur Vorlage bei der ARGE überläßt, weil er dir helfen will, werdet ihr eventuell trotz des sonst üblichen Probrjahres als BG eingstuft. Sex und gemeinsamer Einkauf(Urteile) ist bei ALG II kein Beleg mehr für eine BG, anders in der Sozilahilfe.


    Gruß
    Wolfgang

  • Hallo,


    denkt an das Formular VE http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-VE-Verantwortungs-u-Einstehensgemeinschaft.pdf. Wenn ihr die 4 Fragen mit "Nein" beantwortet und in dem Bereich zur Begründung schreibt "siehe oben", Verweis auf die Neins, dann dürft ihr auch nach einem Jahr nicht als BG eingestuft werden. Ein Jahr reicht aber erst einmal.
    Geht gut vorbereitet zur ARGE. Wenn dein Mitbewohner dir natürlich die Einkommens- und Vermögensunterlagen zur Vorlage bei der ARGE überläßt, weil er dir helfen will, werdet ihr eventuell trotz des sonst üblichen Probrjahres als BG eingstuft. Sex und gemeinsamer Einkauf(Urteile) ist bei ALG II kein Beleg mehr für eine BG, anders in der Sozilahilfe.


    Gruß
    Wolfgang



    Hallo Wolfgang


    Mein Partner und ich leben im Probejahr, du schreibst auch nach einen Jahr zusammen leben mit meinen Partner und meinen Kind kann ich versuchen das wir nicht zusammen veranlagt werden als bedarfsgemeinschaft. ( VE-Unterlage) .Muss ich die Unterlage jedesmal mit jetzt bei der neubewilligung nach einen halben jahr mit abgeben oder erst wenn das eine Probejahr abgelaufen ist?
    Wie kann ich es umgehen das mein Freund mit ran gezogen wird auch nach einen Jahr?


    Danke für einen Antwort

  • Sex und gemeinsamer Einkauf(Urteile) ist bei ALG II kein Beleg mehr für eine BG, anders in der Sozilahilfe.


    Gruß
    Wolfgang


    Zum Thema Sex fällt mir da spontan nur das "Liaison D´Amour"-Urteil des SG Düsseldorf ein. Die Frage ist, wie man beweißt,daß es sich tatsächlich nur eine Bettgeschichte handelt. Viele Jobcenter akzeptieren eidesstattliche Versicherungen des Kunden gar nicht. Und wenn man ganz und gar nur gelegentliche One Night Stands hat,wird die Bereitschaft des Sexpartners, dies auch noch zu bezeugen, irgendwo bei Null sein. Man stelle sich das mal bildlich vor...kurz bevor man zur Sache kommt, packt einer der beiden Beteiligten ein Formular aus und fordert den anderen auf, doch mal eben zu unterschreiben,daß es wirklich nur ein One Night Stand werden soll :D


    Viel interessanter finde ich aber die Sache mit den gemeinsamen Einkäufen. Das BSG hat dazu ja das Urteil B 14 AS 6/08 R gefällt. Darin ist aber nur die Rede von Wohngemeinschaften, in denen der Einkauf so gehandhabt wird und bei denen das kein Indiz einer BG ist. Aber was ist eigentlich mit Personen,die keine WG bilden, sondern z.B. nur benachbarte Wohnungen haben ? Anders gefragt: Dürfte ein "Hartzer" im Rahmen seiner eigenen Einkäufe auch die Einkäufe der jungen hübschen Studentin von nebenan :p gleich mit erledigen ? Ist da eine Art Nachbarschaftshilfe erlaubt ?