Anhörung nach § 24, Zehntes Buch Sozialgesetzbucn

  • Hallo zusammen,


    mir wurde von meinem alten Arbeitgeber im 2009 zum 01.10.2009 betriebsbedingt gekündigt. Ab 01.10.09 bezog ich ALG I. Gegen die Kündigung bin ich gerichtlich vorgegangen, nach harter Auseinandersetzung hat mir mein alter AG dann eine Abfindung zahlen müssen. Das Gerichtsverfahren fand im Dez. 2009 statt, die Abfindung von 15.000 Euro wurde mir Ende Januar 2010 überwiesen. Das Urteil habe ich, sobald es mir vorlag (im Januar 2010) an die Arbeitsagentur geschickt. Die Agentur hat dann auch dem alten Arbeitgeber geantwortet, dass ihrerseits keine Forderungen mehr bestehen und hat mir von dem Schreiben eine Kopie zukommen lassen.


    Ab Februar 2010 hatte ich eine neue Stelle gefunden und war dort 3 Monate beschäftigt. Leider wurde mir auch dort wieder betriebsbedingt zum 26. April 2010 gekündigt. Wieder habe ich mich sofort arbeitslos gemeldet und beziehe seitdem Arbeitslosengeld 1.


    Zum 6. Juni 2010 habe ich einen Bildungsgutschein erhalten und eingelöst für eine kaufmännische Weiterbildung (ECDL – Computerführerschein) über 3 Monate. Ich habe die Weiterbildung erfolgreich am 06.09.10 abgeschlossen, aber leider noch keine neue Stelle gefunden. Ich bin 51 Jahre und die Stellensuche gestaltet sich schwierig.


    Am 09.09.2010 hatte ich ein Schreiben vom der Arbeitsagentur im Briefkasten. Es handelt sich um eine Anhörung nach § 24, Zehntes Buch Sozialgesetzbuch. In diesem Schreiben behauptet die Arbeitsagentur einfach mal so, dass ich vom 1. Januar 2010 bis 31. Januar 2010 in einem Beschäftigungsverhältnis bei meinem alten Arbeitgeber (der, der mir 2009 gekündigt hatte) gestanden hätte. Sie, die Agentur müsse nun prüfen, ob sie die Bewilligung der Leistung ab diesem Zeitpunkt nun aufhebe und ich die zu Unrecht???? Erhaltenen Leistungen und Krankenversicherungsbeiträge und zurückzahlen muss.


    Ich solle der Agentur bitte mitteilen, falls der Beginn der Beschäftigung nicht zutrifft und mir diese Angaben von meinem Arbeitgeber bestätigen lassen.


    Arbeitslosengeld könne ich im übrigen frühestens von dem Tag an erhalten, an dem Sie sich erneut persönlich arbeitslos melde. Sofern meine Beschäftigung zwischenzeitlich geendet hätte und ich arbeitslos sei, sollte ich mich sofort persönlich arbeitslos melden.


    Meine Fragen hierzu:


    1) Wie kommt die Arbeitsagentur dazu einfach diese Behauptung aufzustellen ich hätte den Januar bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet und zu Unrecht Leistungen bezogen?


    2) Muss ich mich jetzt wirklich bei meinem alten Arbeitgeber (mit dem ich im Streit auseinander bin) um eine Bestätigung bemühen, dass ich NICHT im Januar bei ihm gearbeitet habe.


    3) Ist es wirklich gesetzlich zulässig, dass die Agentur einfach so eine falsche Behauptung aufstellt, diese als Fakt behandelt und ich muss das Gegenteil beweisen?


    4) Sollte ich umgehend einen Anwalt beauftragen?


    5) Muss ich mich jetzt wirklich nochmal arbeitslos melden, obwohl ich ja eigentlich seit Mai 2010 arbeitlos gemeldet bin???


    Über Antworten und Ratschläge würde ich mich freuen.


    Vielen Dank im Voraus, Katrin

  • Hallo Katrin,
    zu 1) bei der Agentur weiß die linke Hand nicht was die rechte macht
    zu 2) nein, noch nicht
    zu 3) gesetzlich nicht aber was bleibt Dir anderes übrig
    zu 4) nein, noch nicht
    zu 5) lege der Agentur vor das Du bereits seit dem(Datum) arbeitslos gemeldet bist


    Alles Gute