Ich habe schon lange ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB in einer angemessenen Immoblie Dritter und beziehe Hartz IV .
Ist dieses Wohnungsrecht Schonvermögen nach § 12 Absatz( 3) Nr.4 SGB II , genau so wie Wohneigentum?.
Das,was ich dazu zu lesen fand ,sagt ja. Es gibt dazu leider aber nicht allzu viel zu lesen.
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hier findest du alle erforderlichen antworten. viel spaß beim lesen:
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Eben nicht! Ich möchte wisssen,ob das Wohnungsrecht nach §1093 BGB in einer angemessenen
Immobilie bei Hartz4 zum Schonvermögen nach § 12 Absatz(3) Nr.4SGBII gehört!
Wenn Du dazu intellektuell nicht in der Lage bist ,dann laß doch Deinen blöden Kommentare!
Du bist wahrscheinlich in diesem Forum der ,,Dauerjoker`´,blos ohne Joker! -
deine frage habe ich doch schon mit ja beantwortet. die argen entscheiden im wesentlichen pro hilfebedürftigen.
im monat des zuflusses ist es einkommen, dann wird es schonvermögen.
bei querulanten wie dich wird diese reglung natürlich nicht angewendet.:D:p -
DU bist doch hier der Querulant ,der die ganzen Nutzer unterhält.
Nochmal: Verpiß Dich doch aus allen ernsthaften Foren und spiel einen Zwittter bei Twitter ! -
Übrigens,von wegen Querulant!
Es heißt nicht ,,wie Dich``,sondern ,,wie Dir`´,von deiner falschen Rechtschreibung und/oder
Grammatik abgesehen !: -
um deine frage nun mal abschliessend zubeantwotern:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11.html
da findest du alle antworten auf deine brennenden fragen!
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Es hat wohl keinen Zweck.Das wars dann wohl.
Noch ein letzter Tip:
Den Text zu §11 SBG II hab ich selber!!! (schon seit 2005 )
Da steht aber nichts zu Wohnungsrecht nach §1093 BGB als Vermögen Im SGBII.
Fazit:
Mein Schwein pfeift im Puff von Recklinghausen die Internationale ,die dort aber nix verstehen,weil
mein Hund ein Querulant ist!
Tschüß,mein(e) Liebe(r)! -
also mal ehrlich, wer 47 Jahre alt ist und in all dieser Zeit in seinem Elternhausgewohnt hat, der muss gewaltig einen.....:o
na ich lass es mal lieber sein!:D
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,,Die Dummen übertünchen ihre Dummheit mit leerem Geschwätz ,als ob sie wie ein Schwein grunzen``.
( Konfuzius)Auch wen es Deinen Horizont übersteigt:
In einem Elternhaus kann sich ein Zweifamlienhaus verbergen,in dem sich zwei Wohnungen befinden.
Da Du aber nicht mal das begreift,wie kannst Du dann eine Anwort zum Wohnungsrecht geben ?! -
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Zitat
In einem Elternhaus kann sich ein Zweifamlienhaus verbergen,in dem sich zwei Wohnungen befinden.
bei 90 qm zwei wohnungen?
ZitatTschüß,mein(e) Liebe(r)!
ja wie denn nun?:D:p
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Jetz paß mal auf mein (e)Kleine(r)!
Ich weis doch,daß Du Dir alle Mühe gibst. Sitz! Braav!Du liest Dir jetzt gaanz langsam folgende Frage durch:
Ist ein Wohnungsrecht nach §1093 BGB in einem nach Hartz4 angemessenen Haus Schonvermögen
nach §12 Absatz 3 Satz4 SGB 2.?
(Ich persönlich glaube zur Zeit ja ,da Wohnungsrechte in Hartz4 wie Wohneigentum behandelt werden müßten und
ein Wohnrecht ein Vermögenswert sein dürfte)Jetzt gibst Du nicht reflexhaft,wie so oft ,irgendeine Antwort ,sondern machst Dich Schlau.
Wenn Du dann schlau bist,tippst Du gaanz langsam die Anwort ein(wenn es denn eine sinnvolle,hilfreiche Antwort ist.)
Alles klar? Auf die Plätze ,fertig los!
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Auch,ich habs übersehen 90 qm durch 2 sind 45 qm.Jetzt verstehen? 2 Wohnungen a la 45 qm.
Du deutsch ? Ein bischen? Braav! -
na dann grüß mir mal mutti und vati schön!
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,, Wenn jemand spricht,heißt das nicht immer, daß er etwas sagt.Und wenn jemand etwas sagt,
heißt das noch lange nicht ,daß er es auch so meint.Und wenn er es so meint ,noch lange nicht,daß er
Recht hat (Einstein).
Wenn Dir das nichts sagt,dann übersetze ich es Dir:
Verpiß Dich doch mit Deinem dummen Geschwätz aus allen ernsthaften Foren!
Oder schreib wenigstens richtig Deutsch! -
Übrigens noch das: Du klapperst wohl den ganzen Tag von Montags bis Sonntags in diesem...... Forum herum,weil Du immer gleich etwas parat hast ?
Du hast wohl sonst nicht viel zu Tun ? -
Das habe ich noch vergessen.Ich höre jetzt auf ,zu diskutieren, also laß noch Deine Antwort los !
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