Kindergeld nach Zivildienst und vor Studium 2011

  • Hallo,


    wie kann ich bzw. meine Eltern weiterhin Kindergeld beziehen?
    Folgende Gegebenheiten:


    - unter 21
    - habe bis zum 31.8 Zivildienst geleistet danach war ich gleich bei der "Agentur für Arbeit" (leider weiß ich nicht wie die mich gemeldet haben)
    - habe davor meine Schulausbildung abgeschlossen
    - habe keine Bewerbung für einen Studienplatz abgeschickt da ich zuerst Praktika absolvieren will und ins Ausland reisen möchte und erst zum SS oder WS 2011 mit dem Studium beginne



    ist es von Bedeutung ob man arbeitssuchend oder ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist; ist es davon auch abhängig, ob ich in der Zeit von der "Agentur für Arbeit" Jobs und Bewerbungen, aufs Auge gedrückt bekomme?
    würde unser Kindergeld Anspruch erlöschen wenn ich 2 Monate z.b. irgendwo am Band arbeiten und 2000 verdienen würde?


    Vielen dank schon einmal für Antworten


    Mit freundlichen Grüßen
    coin

  • Hallo Coin,


    wenn du bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchendes oder arbeitssuchendes Kind gemeldet bist, hast du grundsätzlich Anspruch auf das Kindergeld.


    Deine Eltern müssen sich bei der Familienkasse melden, da ihr noch Unterlagen dazu ausfüllen müsst und leg dann die Zivildienstzeitbescheinigung in Kopie mit bei :p. Wenn Du zwei Monate lang arbeiten gehst, so verlierst du für diese Zeit den Anspruch auf das Kindergeld. ABER... Es gab/gibt eine Reform... ich schlag das nach. Da ist es so geregelt, dass du für diese kurze Zeit trotzdem das KG erhälst. Das Einkommen wird jedoch auch in voller Höhe angerechnet und nicht mehr wie vorher außen vor gelassen. Aber das muss ich nachschlagen, ob es schon gültig ist.


    Alles klar?


    LG
    Simon


    PS.: Von der Agentur bekommst du nichts auf`s Auge gedrückt. Wenn du ausbildungssuchend gemeldet bist, dann könnte ein Berufsberatungsgespräch noch die maximale Folge sein - dürfte aber auszuhalten sein :D

  • vielen dank dir "lilafloh" und natürlich dir Simon für deine sehr ausführliche Antwort, sehr lieb von dir :)
    wäre echt toll wenn du diese Reform finden würdest :)
    hab nochmal nach gehakt bin im Moment "arbeitssuchend" gemeldet und muss nun jeden Monat denen eine EMail senden das ich noch weiter suche, und sollte möglichst bald so einen Zettel vorlegen wo ich mich denn überall beworben hätte.


    LG
    coin

  • Die Agentur möchte jeden Monat eine eMail von Dir? Die werden ja immer frecher... aber ich sag dazu besser nichts :D.


    Arbeitssuchend reicht in deiner Situation aus, dass du bei der Familienkasse weiterhin Kindergeld erhälst. Bis zu deinem 21. Lebensjahr + die Monate Zivildienst kannst du nun die Leistung weiter beziehen. Die Unterlagen wegen der Gesetzesänderung habe ich natürlich vergessen :o. Vergess dich aber nicht und liefer es dir noch nach.


    LG
    Simon