Hallo,
wie kann ich bzw. meine Eltern weiterhin Kindergeld beziehen?
Folgende Gegebenheiten:
- unter 21
- habe bis zum 31.8 Zivildienst geleistet danach war ich gleich bei der "Agentur für Arbeit" (leider weiß ich nicht wie die mich gemeldet haben)
- habe davor meine Schulausbildung abgeschlossen
- habe keine Bewerbung für einen Studienplatz abgeschickt da ich zuerst Praktika absolvieren will und ins Ausland reisen möchte und erst zum SS oder WS 2011 mit dem Studium beginne
ist es von Bedeutung ob man arbeitssuchend oder ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist; ist es davon auch abhängig, ob ich in der Zeit von der "Agentur für Arbeit" Jobs und Bewerbungen, aufs Auge gedrückt bekomme?
würde unser Kindergeld Anspruch erlöschen wenn ich 2 Monate z.b. irgendwo am Band arbeiten und 2000 verdienen würde?
Vielen dank schon einmal für Antworten
Mit freundlichen Grüßen
coin