Jetzt mal Klartext!
Die Arges interessiert es einen Dreck,was das Sozialgericht Hamburg urteilt.
Denn sie halten sich in ihren Durchführungsbestimmungen(lies da vieleicht mal nach zu §11 SGB2)
nur an Urteile des Bundessozialgerichts(und das ist nicht mal sicher)
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und auch nach den Durchführungsbestimmungen der Argen(lies da vieleicht mal nach zu §11 SGB2) ist alles ,was vor dem Bezug schon existiert Vermögen,und das,was
im Bezug erworben wird,Einkonnen,das bis zu 12 Monaten voll auf die Leistungen angerechnet werden kann.
Also erstmal nix mit Schonvermögen oder Freibeträgen(ich wiederhole mich)
Nochmal,das ist irre ,aber wahr.
,Ich habe es auch nicht glauben wollen,bevor ich mich ,,schlau``
gemacht habe.
Übrigens,das steht alles auch in der Alg2-Vo (Verordnung)
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quatsch, die fdp hatte sich nach regierungsübernahme eine lösung a la hamburger urteil stark gemacht. es ist. wie ich schon schrieb, bundesweite praxis. wenn du natürlich bei der arge genauso einen großmäuligen auftritt hinlegst, wie hier im forum, dann können die argemitarbeiter schon mal einen auf stur machen und genau nach gesetzestext entscheiden.
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Lies Dir die zuerst die ALG2-Verordnung ;speziell zu einmaligen Einnahmen ,durch.
Wenn Du damit fertig bist,dann lies die Durchführungsbestimmungen SGB2, speziell zu einmaligen
Einnahmen (Abfindungen,auch Erbschaften gehören dazu).
Du findest alles unter Durchführungsbestimmungen SGB2 11.10 bis bis 11.12 (einmalige Einnahmen)und zu Erbschaften(11.62)
Wenn Du dann damit fertig bist,dann melde dich wieder.
Die Durchführungsbestimmungen kann Du bei Sozialgesetzbuch.de oder bei Harald thome.de ansehen
und auch runterladen.Noch was zur Unverschämtheit:
1. hast Du angefangen ,unverschämt und flapsig zu werden
2.wer Recht Hat und das deutlich macht, ist noch lange nicht unverschämt.
3. auf der Arge verhalte ich mich korrekt und höflich ,spreche aber auch
deren Fehler an,sonst wär ich ja bekloppt.Dein Problem ist:
Du hast keine Ahnung und willst das nicht zugeben.
Also nachlesen und dann antworten! -
gut, ich habe keine ahnung und du wirst dein haus los!:D:p
da du ja alles besser wissen tust, fage ich mich, warum du überhaupt gefagt hast.
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Du bist schon eine merkwürdige Type, lieber ,,erfahrener Benutzer`` !
Hast Du eigentlich mitgekriegt, daß Du dich in einem Forum für Sozialleistungen und nicht in der Kaffeeküche
der Klappse befindest.
Ein letzter Tipp: Verpiß Dich schnellstens aus allen ernsthaften Foren!
Tschüß. -
Wer weis wirklich Bescheid?
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Lies Dir die zuerst die ALG2-Verordnung ;speziell zu einmaligen Einnahmen ,durch.
dann lies die Durchführungsbestimmungen SGB2, speziell zu einmaligen
Einnahmen (Abfindungen,auch Erbschaften gehören dazu).
Du findest alles unter Durchführungsbestimmungen SGB2 11.10 bis bis 11.12 (einmalige Einnahmen)und zu Erbschaften(11.62)
Die Durchführungsbestimmungen kann Du bei Sozialgesetzbuch.de oder bei Harald thome.de ansehen
und auch runterladen. -
Na also! Geht doch!
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Wer Weis wirklich Bescheid?
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Ich beziehe Alg 2 und habe ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB im ,;angemesssenen``Elternhaus.Sollte ich das Haus einmal erben , wird dieses während des Alg 2 Bezuges zunächst als Einkommen angerechnet.
Kann ich dann wenigstens auf mein Wohnungsrecht (seit 1993) verweisen und dort weiter wohnen
bleiben.Außerdem ist das Haus so ja eigentlich nicht verwertbar. Übrigens bin ich 47 Jahre alt und wohne
seit 47 Jahren in diesem Haus.
Ein Wohnungsrecht ist ja bekanntlich ein dingliches ,absolutes Recht und (in der Regel) nicht durch
Sozial- oder sonstige Behörden,, angreifbar``.
Das Wohnungsrecht gilt nach meiner Meinung auch als Schonvermögen nach § 12 Absatz 3 Nr. 4 ,genauso
wie ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Außerdem gab es 1993 noch kein SGB 2., es ist also nach
der idiotischen,, Zuflußtheorie`` Vermögen (§ 12 SGB 2) vor dem Hartz-4 -bezug.[/QUOTE] -
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warum fragst du alles zwei mal?
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Damit sich jemand findet,der meine FRAGE VOM 06.09.2010 13:54 SICH GAANZ GAANZ LAANGSAM
DURCHLIEST,und mir darauf eine sich auf die konkrete Frage hilfreiche Antwort gibt,und nicht nur irgend-
etwas zusammenschreibt. Du verstehen? Nix deutsch? -
es ist doch alles geschrieben und die wichtigsten antworten hast übrigens du gegeben. meiner einschätzung, die eigentlich in deinem sinne wäre, traust du ja nicht!:(
-
Jetzt singt mein Hund aber die Internationale !
Nochmal zum mitschreiben oder langsam nachsprechen:
Ich suche eine konkrete Antwort auf meine konkrete Frage vom 06.09.2010 13:54 !!!
Da geht es um mein Wohnungsrecht und was damit ist und / oder wird unter der geschilderten Sachlage.
Es geht nicht um angemessene Immoblien oder um das Sozialgericht Hamburg und schon gar nicht um Jagdschlösser oder darum ,wer an allem schuld ist.
Do you understand? Nix Deutsch? Do you come from Groenland? Par le vo französisch im Puff von
von Recklinghausen? Tausend Tanten trinken tausend Tassen Tee?! -
wie jetzt, du möchtest mich in recklinghausen in einen puff einladen um dort mit den tanten tee zu trinken?
-
Wenn Du dann dort meine Frage vom 06.09.2010 -13:54 konkret beantwortest ,gern!
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