U 25 bald ohne Unterkunft

  • Hallo,


    Mein LG und ich leben zusammen mit dem 19jährigen Sohn meines Freundes in einer Mietwohnung. Das Verhältnis zwischen dem Sohn zu meinem Freund und mir ist nicht das Beste. Nun ist der Junge bei seiner Lehrstelle fristlos gekündigt worden, da er trotz Abmahnung erneut Berufsschule, sowie Ausbildung geschwänzt hat. Jetzt ist er entweder bei seinen Freunden oder er sitzt zu Hause vorm PC und spielt online- spiele. Eine neue Lehrstelle hat er nicht, geht seit zwei Wochen an 3 Tagen für 400 Euro jobben. Er beteiligt sich weder finanziell noch helferisch im Haushalt, liegt jedoch gerne bis Mittags im Bett. Arbeitsuchend ist er zwar gemeldet, mehr aber auch nicht. Ich arbeite Vollzeit. Mein LG verdient 700 Euro, muss davon jedoch noch seine Krankenversicherung bezahlen.


    Ich bin quasi der Hauptverdiener und nicht mehr bereit, für den Sohn meines LG aufzukommen.


    Jetzt habe ich eine Eigentumswohnung gekauft und werde dort in zwei Monaten mit meinem Freund einziehen. Für seinen Sohn ist dort definitiv kein Platz mehr. Hört sich hart an, aber ich kann und will nicht mehr. Auch mein Freund weiss nicht mehr weiter. Es kam schon zu Handgreiflichkeiten und so kann es nicht weiter gehen.


    Was passiert nun weiter? Kann ich zur Stellung der Unterkunft verpflichtet werden? Oder mein LG?
    Wie würde sich eine Heirat mit meinem LG auf die Situation auswirken?


    Die Mutter des Jungen wohnt mit ihrem Freund und dem 2. Sohn (17J) meines LG in einem gemieteten Haus. Sie weigerte sich bereits in der Vergangenheit den Ältesten bei sich aufzunehmen, noch hat sie jemals Unterhalt gezahlt. Kann sie zur Unterkunft verpflichtet werden?


    Lg
    B.

  • Zitat

    nicht mehr bereit, für den Sohn meines LG aufzukommen.


    du bist überhaupt nicht verpflichtet, den sohn in deiner wohnung aufzunehmen oder irgend einen unterhalt zuleisten. und da der kindesvater nur 700 euro verdient, ist der nun wiederum nicht unterhaltsfähig. also könnt ihr ihn beruhigt rausscheißen.

  • du bist überhaupt nicht verpflichtet, den sohn in deiner wohnung aufzunehmen oder irgend einen unterhalt zuleisten. und da der kindesvater nur 700 euro verdient, ist der nun wiederum nicht unterhaltsfähig. also könnt ihr ihn beruhigt rausscheißen.


    Und dann? Zahlt die ARGE alles für ihn?


    Bis Vollendung des 25. Lebensjahres hat das Kind grds. bei den Eltern zu wohnen.
    Es sei denn es liegen schwerwiegende soziale Gründe für einen Auszug vor.
    Diese wären jedoch zu begründen.


    Fraglich ist jedoch erstmal, wer eig. den Sohn zu sich (grds.) aufnehmen müsste.
    Vater oder Mutter?
    Wie wurde denn bzgl. des Sorgerechts damals entschieden?

  • Mach es doch so wie wir! Das hat geklappt!!!
    Ich lebte auch mit einer LAG und deren 20jährigen Sohn zusammen. Die ARGE zahlte für den Sohn nichts, da meine LAG zu viel verdient (ca. 950 netto).
    Da wir von der hohen Mietzahlung wegkommen wollten haben wir uns günstig ein kleines Haus gekauft, sind umgezogen und der Sohn blieb in der Mietwohnung. Nun war er alleinstehend mit einer Wohnung - die zu groß war für einen.
    An die ARGE ging ein Antrag auf HARTZ und sie zahlte. Volles Geld HARTZ + Miete!! Jedoch mit der Maßgabe sich eine kleinere Wohnung zu suchen.