Hallo, letzte Woche hat mein Sohn seine Lehre erfolgreich beendet, jedoch noch keine Arbritsplatz Alg1 steht ihm nicht zu da er bislang bafög und einen Mobilitätszuschuss erhalten hat. Wir sind ein drei Personen Haushalt. Ich bin alleinerziehend derzeit in einer Umschulung und bekomme über den Rententräger Übergangsgeld und dann ist da noch meine acht Jahre alte Tochter. Nun meine Frage, bekommt mein Sohn überhaupt Alg2, was wird alles angerechnet, bzw. was muss ich als Mutter im Gleichen Haushalt alles für Unterlagen bereithalten. Sorry, aber ich wollte nie Alg2 Bezieher werden, deswegen sind für manch einen meine Fragen vielleicht lächerlich
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Oh, danke für Deinen Beitrag. Sinnlose Umschulung ? Ohne die Hintergründe zu kennen, sehr gewagt. Besser als arbeitslos oder Alg2. Den Tritt in den Hintern mein Freund hat er schon bekommen, nur sind auch AG wählerisch. Und Profis mit langjähriger Berufserfahrung und einem Alter von vielleicht 20 Jahren gibt es wohl kaum. Auch danke das Du dich um meine Tochter sorgst, das kann ich sehr gut alleine. Wäre schön, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte, die mir weiterhilft.Ich denke nicht das man sich hier beleidigen lassen muss. UMSCHULUNG ÜBER RENTENTRÄGER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Na, Du scheinst ja ein ganz schlauer Vogel zu sein. Sinnlose Beiträge an die Menschheit zu liefern, scheint wohl Dein einziges Hobby zu sein. Du hast weder das Recht Dir über mich noch über meine Kinder eine öffentliche Meinung anzumassen. Ein richtiger Alleswisser, solltest in die Politik gehen.
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Hallo sinah2002!
Die (teilweise) unqualifizierten Beiträge von lacki brauchst du nicht zu ernst zu nehmen.
Sein Benehmen bleibt leider (meist) beim einloggen irgendwie draußen...[...]Nun meine Frage, bekommt mein Sohn überhaupt Alg2, was wird alles angerechnet, bzw. was muss ich als Mutter im Gleichen Haushalt alles für Unterlagen bereithalten. Sorry, aber ich wollte nie Alg2 Bezieher werden, deswegen sind für manch einen meine Fragen vielleicht lächerlich
Nicht lächerlich. Du bist ja hier, damit du evtl. Antworten bekommst.
Leider kenne ich mich mit den Regelungen zum Übergangsgeld nicht so gut aus.
Aber grds. müsstet ihr als Bedarfsgemeinschaft, je nach den Einkommen, ein Anspruch haben.So wären als Einkommen zu berücksichtigen:
- dein Übergangsgeld
- das Kindergeld für beide KinderHat deine Tochter Einkommen?
Was ist mit dem Vater der Kinder? Zahlt er Unterhalt?
Erhaltet ihr noch andere Leistungen?Weiterhin ist natürlich auch eure Wohnsituation interessant.
Miete? Heizung? Oder habt ihr Eigentum? -
Zitat
Wäre schön, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte, die mir weiterhilft
Zitatdann kann er mit euch, also mutter und schwester, beschwichtigungsgeld beantragen
habe ich doch so und richtig beantwortet. nur man sollte schon wissen, dass die oberklasse in diesem unserem land mit beschwichtigungsgeld ganz einfach die hartz-bezüge meint.:D
und genau das ist es doch auch! -
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Hallo rst127, ja meine Tochter bekommt von Ihrem Vater Unterhalt, mein Sohn seit seinem achtzehnten LJ nicht mehr. wir bewohnen eine Mietwohnung. Ansonsten bekommen wir keinerlei Leistung.
Und natürlich ist mein Sohn bemüht eine Arbeit zu finden, ich sitz ihm da schon mächtig im Nacken, aber im Augenblick ist die Situation nun erstmal so.
Vielen Dank -
Also fasse ich mal kurz zusammen.
Als Bedarfe sind eure entsprechenden Regelleistungen (du, dein Sohn, deine Tochter) sowie ein Mehrbedarf für alleinerziehende zur berücksichtigen. Außerdem die Kosten der Unterkunft und Heizung.
Dem entgegenzusetzen wären bei dir das Übergangsgeld, bei deiner Tochter der Unterhalt und das Kindergeld und bei deinem Sohn das Kindergeld.
Ob letztendlich ein Anspruch besteht, könnte man errechnen (Internet-Rechner oder direkt bei der zuständigen ARGE).
Ggf. kann ich es auch ausrechnen.Zitat[...] was muss ich als Mutter im Gleichen Haushalt alles für Unterlagen bereithalten [...]
Für die Berechnung brauchst du:
- Bescheid / Zahldaten Übergangsgeld
- Zahlbetrag Unterhalt
- Daten zur Miete (Grundmiete, Nebenkosten, Heizung)Ob letztendlich ein Anpruch auf eine Leistung besteht (Alg II, Wohngeld oder Kinderzuschlag) kann mit den entprechenden Werten berechnet werden.
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