Hallo ich hätte eine Frage. Ich habe wie viele andere auch mit der ARGE einen Vertrag über die Gewährung der Mietkaution als Darlehen abgeschlossen, da eine andere Möglichkeit lt. Berater unmöglich ist. Auch Hinweise auf div. Urteile usw. halfen da nicht. Die Kaution wurde inzwischen bezahlt und natürlich auch meinem Vermieter die im Zusammenhang mit der Abtretung stehenden Sozialdaten übermittelt. Monatlich werden mir ab jetzt 40 Euro abgezogen.
Ich wollte jetzt schriftlich Widerspruch dagegen einlegen, da ich erst gewartet habe bis die Kaution überwiesen ist, da ich Bedenken hatte ob die ARGE bei Widerspruch überhaupt zahlt. Ich erhalte jetzt jedoch wegen Rente Aufstockung auf Grundsicherung. In meinem Vertrag steht, dass ich bei Ausscheiden aus der ARGE mtl. 100 Euro zurückzahlen soll. Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie dass ganze dann abläuft. Der Vertrag läuft auf meinen Namen, meine Frau erhält aber weiterhin ALGII-Geld.
Was passiert, wenn ich jetzt Widerspruch einlege? Widerspruch gegen einen Vertrag, der eh nicht rechtmässig ist?
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