hallo ihr lieben.
ich lebe seit kurzem wegen der besseren kinderbetreuung zusammen mit meinem exfreund (seit 3 jahren getrennt. er hat mittlerweile auch ne neue freundin, die aber nicht bei uns wohnt) und unserem gemeinsamen sohn (6 jahre) in einer wg. die wohnung lässt sich sehr gut aufteilen, da sie ehemals aus 2 wohnungen bestand, zwischen denen nun ein verbindungs-/durchgangszimmer besteht (kinderzimmer). ansonsten haben mein ex und ich jeder seine eigene kleine wohnung mit eingang, flur, küche, bad und 1 zimmer. die fixkosten der wohnung und des sprösslings teilen wir 50/50 untereinander auf. ansonsten wirtschaftet jeder für sich selbst. da ich aber leider nur 800 € netto verdiene, reicht mein geld nicht wirklich über den ganzen monat.
ich wollte daher alg2 oder wohngeld beantragen (nur für mich, da mein ex ein bisschen mehr verdient als ich und mit seinem geld gut über die runden kommt). die fragen die ich mir jetzt stelle sind allerdings folgende:
1.) sehen die arge/das wohngeldamt uns als bedarfsgemeinschaft an oder als wg?
2.) wie verdammt noch mal fülle ich den antrag aus, da ich ja theoretisch mein halbes kind mit bei mir reinrechnen muss?!
ich danke euch vielmals fürs durchlesen, kopfzerbrechen und beantworten.
ciao, jeloises