Job Center fordert rückzahlung...

  • Hallo ich schreib mal kurz den sachverhalt. mein Vater wohnt alleine in einer 3 Zimmer wohnung. Ich bin 23 jahre und Verheiratet und wohne alleine mit meinem Mann. Wir sind im Februar 2010 zu meinem Vater gezogen. Jetzt ist mein Vater eine eigene Bedarfsgemeinscht und ich und mein Mann sind auch Bedarfsbemeinschaft die Miete wird also folgendes ausgezahlt: Mein Vater zahl 1/3 der Miete und wir 2/3 . Ich habe im Monat Februar nur geld zum Lebensunterhalt gekriegt und keine miete.


    Mein Vater kriegte dann im Mai ein schreiben er soll 2/3 der Miete zurückzahlen weil er zu unrecht die ganze miete gekriegt hätte. Ich habe in seinem Namen ein Wiederspruch geschrieben wo ich Kontoauszübe von mir reinlegte wo genau die summe ist vom ALG 2 nur zu lebensunterhalt und keine miete, sowie einen bescheid wo auch drin steht das wir kein geld für wohnung gekriegt haben. Ich legte auch kontoauszug von meinem Vater wo man sieht, dass die ganze Miete von seinem konto abgezogen wurde.


    Es kamm heute die ablehung des wiederspruches wo alles total unverständlich ist aber die 2/3 muss er zurück zahlen?


    Kann mir hier jemand in dem Fall bitte helfen. Soll ich nochmal wiederspruch schreiben oder zum Anwalt? Im endifekt ist es so: Keiner hat mehr geld gekriegt nicht Ich udnm ein Mann und mein Vater auch nicht.


    Lg
    Elina

  • Ich habe es im Februar dem JobCenter mitgeteil das wir umziehen und zwar dem JobCenter von meinem Vater und auch dem JobCenter U25 die für mich geltend machen. Ich dachte die Regeln das unter sich da mein Vater ja korekter weise die ganze Miete kriegte und ich und mein Mann nicht. Ist es dann nicht ein fehler vom Job Center? Die merkten es ja selber erst im Mai und nicht sofort. Wir haben offiziel am 04.02.2010 die wohnmeldebescheinigung abgegeben, dass wir ab 01.02.2010 umgezogen sind.

  • da du verheiratet bist, entfällt die u25-reglung übrigens für dich. und ihr habt explizit keinen antrag auf kosten der unterkunft nach eurem einzug bei dem vater gestellt. fehler hin oder her, rückwirkend gibt es nichts. wenn dir die ablehnung des wiederspruchs missfällt, dann musst du eine klage vor dem zuständigen sozialgericht einreichen.

  • Ich habe gerade die bescheide von meinem Vater angeschaut seine Leistungsgewährerin sendete am 11.02.2010 einen Änderungsbescheid für meinem Vater der ab 01.03.2010 gültig wäre wo die Miete dann ab März auf 1/3 reduziert wurde. Ist es dann ein Fehler seiner gewährerin die ja erst ab März rechnete und nicht ab Februar den bescheid abänderte?