Hallo ich schreib mal kurz den sachverhalt. mein Vater wohnt alleine in einer 3 Zimmer wohnung. Ich bin 23 jahre und Verheiratet und wohne alleine mit meinem Mann. Wir sind im Februar 2010 zu meinem Vater gezogen. Jetzt ist mein Vater eine eigene Bedarfsgemeinscht und ich und mein Mann sind auch Bedarfsbemeinschaft die Miete wird also folgendes ausgezahlt: Mein Vater zahl 1/3 der Miete und wir 2/3 . Ich habe im Monat Februar nur geld zum Lebensunterhalt gekriegt und keine miete.
Mein Vater kriegte dann im Mai ein schreiben er soll 2/3 der Miete zurückzahlen weil er zu unrecht die ganze miete gekriegt hätte. Ich habe in seinem Namen ein Wiederspruch geschrieben wo ich Kontoauszübe von mir reinlegte wo genau die summe ist vom ALG 2 nur zu lebensunterhalt und keine miete, sowie einen bescheid wo auch drin steht das wir kein geld für wohnung gekriegt haben. Ich legte auch kontoauszug von meinem Vater wo man sieht, dass die ganze Miete von seinem konto abgezogen wurde.
Es kamm heute die ablehung des wiederspruches wo alles total unverständlich ist aber die 2/3 muss er zurück zahlen?
Kann mir hier jemand in dem Fall bitte helfen. Soll ich nochmal wiederspruch schreiben oder zum Anwalt? Im endifekt ist es so: Keiner hat mehr geld gekriegt nicht Ich udnm ein Mann und mein Vater auch nicht.
Lg
Elina