Elterngeld und H4

  • Guten Morgen,


    diesen Monat läuft mein Elterngeld aus und ich überlege, ob ich H4 beantrage.


    Ich überlege aus folgendem Grund:


    Ich habe Elterngeld für ein paar Monate halbieren lassen in der Auszahlung und würde den 2. Teil nun in den kommenden Monaten zum Leben verwenden.


    Wird dieses Geld, was ja eigentlich schon viel früher aufs Konto gekommen wäre, wenn ich nicht Antrag auf Halbierung gestellt hätte, bei H4 angerechnet oder habe ich aktuell für H4 gar kein Einkommen (mit Ausnahme von Kindergeld und Kindesunterhalt)?


    Wer kann mir darauf antworten?

  • Hmz, gute Frage. gehört Elterngeld nicht evtl. zu den Beträgen, die Nicht angerechnet werden?!


    HIER habe ich eine Seite, die vl die Fragen beantwortet. Oder hier schreibt dir noch jemand etwas dazu, is ja noch früh am Tag. :-D

  • elterngeld wird NICHT angerechnet


    Es kommt auf die Höhe an.


    Hinweise zu § 11 SGB II
    http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11---08.06.2010.pdf
    (3.7 Elterngeld - Anrechnungsfreier Betrag (11.116))


    Zitat

    Elterngeld ist bis zur Höhe von monatlich 300 Euro pro Kind an-rechnungsfrei (§ 10 BEEG). Beziehen beide Elternteile zeitgleich Elterngeld, gilt der „Freibetrag“ je Elterngeldanspruch. Wird Eltern-geld aufgrund der Verlängerungsoption (§ 6 BEEG) für die doppelte Zeit in halber Höhe bezogen, gilt stattdessen ein Betrag von monat-lich 150 Euro je Kind/Elterngeldanspruch. Der Geschwisterbonus ist nicht anrechnungsfrei.
    Soweit das Elterngeld den Anrechnungsfreibetrag übersteigt, ist es gemäß § 11 Abs. 3a abweichend von § 11 Abs. 1 bis 3 in voller Hö-he auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen, d.h. es sind insbeson-dere keine Absetzungen vom angerechneten Teil des Elterngeldes vorzunehmen.